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Obligationenrecht (OR)

Der Art. 809 OR wurde aufgehoben bzw. ist im Jahr 2023 nicht mehr enthalten.

Art. 809 Obligationenrecht (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHNP210014ForderungBeklagte; Schuld; Beklagten; Klägerin; Vorinstanz; Zedentin; Zahlung; Vereinbarung; Berufung; Partei; übernahme; Schuldübernahme; Konkurs; Entscheid; Zahlungen; Parteien; Verfahren; Kosten; Übernahme; Worden; Teilzahlung; Tatsache; Könne; Behauptet; August; Teilzahlungen; Behauptung; Erfolgt
ZHLB210034ForderungBeklagte; Gesellschaft; Vereinbarung; Berufung; Beklagten; Kläger; Gesellschafter; Partei; Vorinstanz; Ziffer; Vertrag; Vertragspartei; Darlehen; Darlehens; Entscheid; Parteien; Vergleichsvereinbarung; Kaufund; Welche; Beschluss; Zwischen; Verpflichtet; Hätten; Stammanteile; Sondern; Klägern; Führt; Darlehensforderung; Bezirksgericht
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGAHV 2015/1Entscheid Art. 5 Abs. 2 AHVG. Art. 7 lit. h AHVV. Entschädigungen an den Geschäftsführer einer GmbH stellen grundsätzlich massgebenden Lohn dar. Ausnahmen sind nicht ausgewiesen (E. 2.2). Auch kann nicht von einer selbstständigen Erwerbstätigkeit ausgegangen werden (E. 2.3). Im Übrigen ist die behauptete bestehende Erfassung als Selbstständigerwerbender nicht ausgewiesen (Entscheid des Versicherungsgericht des KantonsSt. Gallen vom 15. August 2016, AHV 2015/1).Entscheid vom 15. August 2016 Beschwerde; Selbstständigerwerbende; Selbstständigerwerbender; Gallen; Beschwerdeführerin; Selbstständige; Entschädigung; Geschäftsführer; Gesellschaft; Arbeit; Erfasst; Entschädigungen; Selbstständiger; Erwerbstätigkeit; Verfügung; Fragliche; Beiträge; Stellung; Gesellschafter; Unselbstständige; Verwaltung; Beitragspflicht; Einsprache; Recht; Einkünfte; Definitiv; Beschwerdegegnerin; Fraglichen; Person; Entgelt
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
145 V 200 (8C_621/2018)Art. 31 Abs. 3 lit. c AVIG; kein Anspruch des Gesellschafters einer GmbH auf Arbeitslosenentschädigung. Festhalten an der Rechtsprechung, wonach sich der massgebliche Einfluss eines Gesellschafters oder einer Gesellschafterin einer GmbH nach schweizerischem Recht (mit oder ohne Geschäftsführerfunktion) bereits aus der Gesellschafterstellung an sich ergibt (E. 4.1-4.5). Diese Rechtsprechung zur arbeitgeberähnlichen Stellung der Gesellschafter einer GmbH nach schweizerischem OR gilt auch für die Gesellschafter einer GmbH nach deutschem GmbHG (E. 4.6). Gesellschaft; Gesellschafter; Recht; Deutsche; Beschwerde; Einfluss; Entscheid; Geschäftsführer; Gesellschafterversammlung; GmbHG; Arbeitgeberähnliche; Beschwerdeführer; Stellung; Rechtsprechung; Arbeitslosenentschädigung; Gesellschafters; Stammanteil; Geschäftsführung; Anspruch; Vorinstanz; Deutschem; Entscheidungen; Sozialversicherung; übertrag; Schweizerischem; Person; Einflussnahme; Urteil

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-5536/2019VerrechnungssteuerVerrechnungssteuer; Beschwerde; Gesellschaft; Steuer; Leistung; Beschwerdeführerin; Recht; Gesellschafter; Urteil; Forderung; Bundes; Geldwerte; Verjährung; BVGer; Verfahren; Leistungen; Einsprache; Geldwerten; Verrechnungssteuerforderung; Recht; Jahresrechnung; VStG; Kommentar; Verrechnungssteuern; Entscheid; Vorliegen; VStrR; Vorliegenden; Verzugszins
A-5692/2016Zwangsanschluss an die AuffangeinrichtungGesellschaft; Beschwerde; Gesellschafter; Gesellschafterin; Malige; Beschwerdeführer; Beschwerdeführerin; Arbeitgeber; Bundes; Auffangeinrichtung; Vorsorge; Vormalige; Anschluss; Recht; Versicherung; Vorsorgeeinrichtung; Urteil; Vorinstanz; Verfügung; Bundesverwaltungsgericht; Angeschlossen; Arbeitnehmer; BVGer; Zwangsanschluss; Berufliche; Angefochtene; Obligatorisch; Gesetzliche

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
ORWATTER, ROTH PELLANDABasler Kommentar II2016
OR WAT-TER, ROTH PELLANDABasler Kommentar II2016
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