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Swiss Civil Code (SCC)

Art. 807SCC from 2023

Art. 807 Swiss Civil Code (SCC) drucken

Art. 807

Claims for which a mortgage has been recorded in the land register are not subject to prescription.

IV. Safeguarding powers >1. In the event of a reduction in value >a. Court order and action by the creditor >
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 807 Swiss Civil Code (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHRT170190RechtsöffnungRecht; Gesuchsgegnerin; Forderung; Rechtsöffnung; Darlehen; Beschwerde; Schuld; Betrag; Zahlung; Betreibung; Urkunde; Vorinstanz; Zahlungsbefehl; Entscheid; Partei; SchKG; Zinsen; Parteien; Darlehens; Verfahren; Schuldner; Grundschuld; Betrieb; Urteil; Fünftel; Einwendung; Haftung; Betrieben
ZHRT140210RechtsöffnungRecht; Forderung; Gesuch; Beschwerde; Vorinstanz; Schuld; Rechtsöffnung; Gesuchsgegner; Darlehen; Urkunde; Betreibung; Entscheid; Grundschuld; Abstrakte; Sicherung; Zwangsvollstreckung; Haftung; Deutsche; Verjährung; Bundesgericht; übernahme; Beschwerdeverfahren; Urteil; LugÜ; Verfahren; Notariellen; Schuldner; Betrag
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