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Swiss Civil Code (SCC)

Art. 805SCC from 2021

Art. 805 Swiss Civil Code (SCC) drucken

Art. 805 C. Effect / I. Extent of security

C. Effect

I. Extent of security

1 A mortgage right encumbers the entire property including all its constituent parts and accessories.

2 If accessories, such as machines or hotel furnishings, are expressly listed in the mortgage agreement and noted as such in the land register, they are treated accordingly unless it is shown that the law precludes their qualification as accessories.

3 Rights of third parties to the accessories are reserved.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 805 Swiss Civil Code (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPS110119Festsetzung des ZugehörsBeschwerde; Zugehör; Betreibung; Verfügung; SchKG; Betreibungsamt; Entscheid; Nichtig; Nichtigkeit; Zugehörs; Beschwerdeführerin; Liegenschaft; Aufsichtsbehörde; Nichtig; Betreibungsamtliche; Festsetzung; Konkurs; Schuldbetreibung; Bezirksgericht; Zuständigkeit; Verfahren; Schuldbetreibungs; Urteil; Kantonale; Akten; Beschwerdegegner; Gepfändet; Interesse; Konkurssachen

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
104 III 28Zugehöreigenschaft von Hotelmobiliar (Art. 644/645 ZGB). - Tragweite einer Anmerkung im Grundbuch, die sich auf das Mobiliar eines inzwischen abgerissenen Hotels bezieht (E. 2). - Klarer Wille des Eigentümers, das Mobiliar als Zugehör des Hotels zu betrachten (E. 3). Hotel; Zugehör; Mobiliar; Fuchs; Wille; Hotelmobiliar;Willen; Grundbuch; Liegenschaft; Anmerkung; Crédit; Foncier; Continental; Vaudois; Eigentümer; Baukredit; Urteil; Hotels; Zugehöreigenschaft; Berufung; Schuldbrief; Willens; Grundbuchanmerkung; Zugehöranmerkung; Restaurant; Zeitpunkt; Hauptsache; Angeschafft; Lausanne
100 Ia 348Art. 4 und 22ter BV. Abbruch einer widerrechtlich erstellten Baute; staatliche Ersatzvornahme; Deckung der Kosten. 1. Legitimation (Erw. 1b). 2. Zuständigkeit zur Anordnung der Ersatzvornahme (Erw. 2). 3. Zu den Abbrucharbeiten gehört auch die Herstellung eines ordnungsgemässen Terramzustandes (Erw. 3). 4. Sicherstellung der Kosten der Ersatzvornahme. Umfang von gesetzlichen Grundpfandrechten. Unzulässige Geltendmachung eines staatlichen Pfandrechtes am Abbruchmaterial (Erw. 4). Regierungsrat; Abbruch; Beschwerde; Ersatzvornahme; Beschwerdeführer; Schmid; Beschluss; Kanton; Material; Gesetzliche; Abbruchmaterial; Baute; Grundpfandrecht; Recht; Bundesgericht; Behörde; Forderung; Einwohnerrat; Verfügung; Terrain; Gemeinde; Halle; Ordnete; Baumaterial; Pfandrecht; Firma; Willkür; Beschlusses
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