Art. 803 CCS dal 2023
Art. 803
Il debitore può riscattare i diritti di pegno esistenti sopra i fondi compresi nel raggruppamento, all’atto della sua esecuzione, con un preavviso di tre mesi.
3. Indennità >
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf
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