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Loi fédérale complétant le Code civil suisse (OR)

Der Art. 801 OR wurde aufgehoben oder ist bei Swissrights im Jahr 2022 nicht aufgenommen.

Art. 801 Loi fédérale complétant le Code civil suisse (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLE180029EheschutzGesuchsgegner; Partei; Parteien; Einkommen; Vorinstanz; Berufung; Unterhalt; Prozesskosten; Bezahlen; Tochter; Gesuchsgegners; Recht; Prozesskostenbeitrag; Leasing; Verfahren; Kinder; Geschäft; Kontokorrent; Ehegatte; Ehegatten; Bezahlen; Monatlich; Unterhaltsbeiträge; Urteil; Verpflichtet; Vorinstanzlich; Rechnen; Ehemann
ZHLE150014Eheschutz Gesuchsteller; Unterhalt; Gesuchsgegnerin; Berufung; Partei; Gesuchstellers; Parteien; Verfahren; Vorinstanz; Höhe; Einkommen; Unterhaltsbeiträge; Unentgeltliche; Urteil; Gewinn; Berufungsverfahren; Geschäft; Bezahle; Entscheid; Sozialabgaben; Regel; Akten; Vorinstanzlich; Bezahlen; Verpflichtet; Ersichtlich; Vorinstanzliche; Vorliegende
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