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Code civil suisse (CC)

Art. 800 CC de 2021

Art. 800 Code civil suisse (CC) drucken

Art. 800 B. Constitution et extinction / I. Constitution / 2. Si l’immeuble est propriété de plusieurs

2. Si l’immeuble est propriété de plusieurs

1 Chacun des copropriétaires d’un immeuble peut grever sa quote-part d’un droit de gage.

2 Dans les cas de propriété commune, l’immeuble ne peut être grevé d’un gage qu’en totalité et au nom de tous les communistes.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 800 Code civil suisse (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLE140050Abänderung EheschutzGesuch; Gesuchsgegner; Erfahre; änderung; Berufung; Recht; Vorinstanz; Abänderung; Kinder; Unterhalt; Noven; Eingabe; Einkommen; Entscheid; Eheschutz; Verfahren; Partei; Arbeit; Urteil; Parteien; Scheidung; Nachhi; Nachhilfe; Behandlung; Klage; Schen
ZHLE150023EheschutzBeklagten; Partei; Parteien; Vorinstanz; Recht; Berufung; Unterhalt; Einkommen; Verfahren; Ausführungen; Liegenschaft; Bestritt; Bestritten; Ferien; Monatlich; Versicherung; Berufungsverfahren; Stanzlichen; Ferienwohnung; Vorinstanzliche; Glaubhaft; Entscheid; Getrenntleben; Lebensversicherung
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