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Federal Act on the Amendment of the Swiss Civil Code (OR)

Art. 800OR from 2022

Art. 800 Federal Act on the Amendment of the Swiss Civil Code (OR) drucken

Art. 800

The corresponding provisions of the law on companies limited by shares apply to the refund of payments made by the company to company members, managing directors and persons closely related thereto.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 800 Federal Act on the Amendment of the Swiss Civil Code (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB140189Steuerbetrug und Widerruf Schuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Recht; Berufung; Staatsanwalt; Ausweis; Staatsanwaltschaft; Konto; Lohnausweis; Einkommen; Kantons; Privat; Gesellschaft; Verfahren; Private; Einvernahme; Zahlung; Vorinstanz; Urteil; Rechnung; Abgriff; Bezüge; Verfahrens; Anklage; Bilanz; Verfahren; Steuererklärung
SZZK1 2017 4ForderungBeklagten; Gesellschaft; Vi-BB; Projekt; Berufung; Recht; Auftrag; Leistung; Aufgabe; Wirtschaftlich; Aufgaben; Erstellt; Bestritt; Leistungen; Vorinstanz; Missverhältnis; Projekte; Klage; Behauptet; Recht; Wirtschaftliche; Geschäftsführer; Urteil; Administrative; Klageantwort; Kasachstan; Leistung; Ermessen
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