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Civil Procedure Code (CPC)

Art. 80CPC from 2021

Art. 80 Civil Procedure Code (CPC) drucken

Art. 80 Effects of notice

Article 77 applies by analogy.



Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 80 Civil Procedure Code (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHHE180506BauhandwerkerpfandrechtGesuch; Gesuchsgegnerin; Eintrag; Eintragung; Pfandrecht; Streit; Verfahren; Grundbuch; Grundstück; Gericht; Frist; Bauhandwerkerpfandrecht; Person; Ziffer; Liegende; Partei; Dispositiv; Erbracht; Partei; Leistungen; Glaubhaft; Pfandrechts; Training; Ordentlichen; Einzelgericht; Entscheid; Dispositiv-Ziffer; Montage; Rechnung
ZHHE180194BauhandwerkerpfandrechtGesuch; Gesuchsgegnerin; Eintrag; Eintragung; Mieter; Zustimmung; Recht; Grundbuch; Glaubhaft; Streit; Frist; Bauhandwerkerpfandrecht; Grundstück; Pfandrecht; Ausbau; Verfahren; Gericht; Erbracht; Ausgeführt; Grundeigentümer; Glaubhaft; Ziffer; Müsse; Mieterin; Mietvertrag; Bauarbeiten; Person
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