Art. 80 ZGB vom 2023
Art. 80
Zur Errichtung einer Stiftung bedarf es der Widmung eines Vermögens für einen besondern Zweck.
II. Form der Errichtung >
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf
www.admin.ch.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
BGE | Regeste | Schlagwörter |
147 II 264 (2C_1060/2017) | Regeste Art. 8 Abs. 1 lit. a IVöB ; Ziff. 2 des Anhangs 2 und Fussnote 1 des Anhangs 3 der Anlage I des WTO-Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen. Umsetzung von Verpflichtungen aus internationalen Verträgen in nationales Recht. Unterstellung einer privatrechtlichen Stiftung unter die IVöB. Begriff der "Einrichtung des öffentlichen Rechts" im Sinne von Art. 8 Abs. 1 lit. a IVöB i.V.m. Ziff. 2 des Anhangs 2 und Fussnote 1 zu Anhang 3 der Anlage I des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (E. 3 und 4.1). | Della; Mente; Diritto; Dell'; Pubblico; Cantonal; Attivi; Delle; Attività; Ricorrente; Priva; Cantonale; Anche; Fondazione; Interesse; Opera; Consid; Pubblici; Fatto; Commesse; Commercial; Generale; Costi; Pubbliche; Fondazione; Essere; Comune; Quindi; Segg; Questo |
144 III 433 (5A_97/2018) | Art. 84 ZGB; Stiftungsaufsicht; Beschwerdelegitimation. Voraussetzungen, unter denen Stiftungsratsmitglieder, Destinatäre und Dritte zur Beschwerde an die Stiftungsaufsichtsbehörde berechtigt sind (E. 4-7). | Stiftung; Beschwerde; Stiftungsrat; Beschwerdeführerin; Stiftungsrats; Interesse; Urteil; Bundes; Stiftungsaufsicht; Beschluss; Recht; Bundesverwaltungsgericht; Stiftungsvermögen; Vereins; Stiftungsaufsichtsbeschwerde; Aufsicht; Mitglied; Zweck; Stiftungsratsmitglied; Legitimation; Stifter; Legitimiert; Stiftungsvermögens; Nähe; Projekt; Beschwerdegegner; Praxis; Anzeige |