E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Versicherungsvertragsgesetz (VVG)

Art. 80 VVG vom 2022

Art. 80 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) drucken

Art. 80

118

Sind der Ehegatte, die eingetragene Partnerin, der eingetragene Partner oder Nach­kommen des Versicherungsnehmers Begünstigte, so unter­liegt, vorbehältlich allfälli­ger Pfandrechte, weder der Versicherungs­anspruch des Begünstigten noch derjenige des Versicherungsnehmers der Zwangsvollstreckung zugunsten der Gläubiger des Versicherungs­nehmers.

118 Fassung gemäss Anhang Ziff. 13 des Partnerschaftsgesetzes vom 18. Juni 2004, in Kraft seit 1. Jan. 2007 (AS 2005 5685; BBl 2003 1288).

f. Eintrittsrecht119

119 Fassung gemäss Anhang Ziff. 13 des Partnerschaftsgesetzes vom 18. Juni 2004, in Kraft seit 1. Jan. 2007 (AS 2005 5685; BBl 2003 1288).


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Art. 80 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPS130178ArrestArrest; Versicherung; Versicherungs; SchKG; Beschwerde; Pfändbar; Einzelgericht; Schutz; Gläubiger; Lebensversicherung; Zwangsvollstreckung; Begünstigte; Todesfall; Arrestgr; Urteil; Versicherungsnehmer; Horgen; Spruchgebühr; Glaub; Begünstigten; Unpfändbar; Vorsorge; Bundesgericht; Versicherungsanspruch; Recht; Ehegatte; Glaubhaft; Arrestbefehl
ZHNN080035Das Zwangsvollstreckungsrecht kennt keinen allgemeinen Sicherungstatbestand bei VermögensgefährdungRekurs; Rekursgegnerin; Rekurrent; Arrest; Recht; Möge; SchKG; Rekurrenten; Scheidung; Schuldner; Zahlung; Betreibung; Vorinstanz; Honorar; Geschieden; Geschiedene; Arrestlegung; Vermögenswert; Arrestgr; Schulden; Verfahren; Forderung; Schaffen; Rechtlich; Möglichkeit; Ehemann; Behaupte; Gebraucht; Beiseite; Kann
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz