E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG)

Art. 80 SchKG vom 2021

Art. 80 Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) drucken

Art. 80

148

1 Beruht die Forderung auf einem vollstreckbaren gerichtlichen Ent­scheid, so kann der Gläubiger beim Richter die Aufhebung des Rechtsvorschlags (definitive Rechtsöffnung) verlangen.149

2 Gerichtlichen Entscheiden gleichgestellt sind:150

1.
gerichtliche Vergleiche und gerichtliche Schuldanerkennun­gen;
1bis.151 vollstreckbare öffentliche Urkunden nach den Artikeln 347–352 ZPO152;
2.153
Verfügungen schweizerischer Verwaltungsbehörden;
3.154
...
4.155
die endgültigen Entscheide der Kontrollorgane, die in Anwendung von Artikel 16 Absatz 1 des Bundesgesetzes vom 17. Juni 2005156 gegen die Schwarzarbeit getroffen werden und die Kontrollkosten zum Inhalt haben;
5.157
im Bereich der Mehrwertsteuer: Steuerabrechnungen und Einschätzungsmit­teilungen, die durch Eintritt der Festsetzungs­verjährung rechtskräftig wur­den, sowie Einschätzungsmitteilungen, die durch schriftliche Anerkennung der steuerpflichti­gen Person rechtskräftig wurden.

148 Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 16. Dez. 1994, in Kraft seit 1. Jan. 1997 (AS 1995 1227; BBl 1991 III 1).

149 Fassung gemäss Anhang 1 Ziff. II 17 der Zivilprozessordnung vom 19. Dez. 2008, in Kraft seit 1. Jan. 2011 (AS 2010 1739; BBl 2006 7221).

150 Fassung gemäss Anhang 1 Ziff. II 17 der Zivilprozessordnung vom 19. Dez. 2008, in Kraft seit 1. Jan. 2011 (AS 2010 1739; BBl 2006 7221).

151 Eingefügt durch Anhang 1 Ziff. II 17 der Zivilprozessordnung vom 19. Dez. 2008, in Kraft seit 1. Jan. 2011 (AS 2010 1739; BBl 2006 7221).

152 SR 272

153 Fassung gemäss Anhang 1 Ziff. II 17 der Zivilprozessordnung vom 19. Dez. 2008, in Kraft seit 1. Jan. 2011 (AS 2010 1739; BBl 2006 7221).

154 Aufgehoben durch Anhang 1 Ziff. II 17 der Zivilprozessordnung vom 19. Dez. 2008, mit Wirkung seit 1. Jan. 2011 (AS 2010 1739; BBl 2006 7221).

155 Eingefügt durch Anhang Ziff. 3 des BG vom 17. Juni 2005 gegen die Schwarzarbeit, in Kraft seit 1. Jan. 2008 (AS 2007 359; BBl 2002 3605).

156 SR 822.41

157 Eingefügt durch Anhang Ziff. 2 des BG vom 30. Sept. 2016, in Kraft seit 1. Jan. 2018 (AS 2017 3575; BBl 2015 2615).


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Art. 80 Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHRT230032RechtsöffnungBeschwerde; Gesuchsgegnerin; Rechtsöffnung; Vorinstanz; Entscheid; Gesuchsteller; Sinne; SchKG; Einschätzungsentscheid; Bundesgericht; Partei; Vollstreckbar; Höhe; Definitive; Rechtsmittel; Forderung; Gerecht; Urteil; Akten; Einwendung; Schlussrechnung; Verfügung; Beschwerdeverfahren; Mängel; Erwägungen; Oberrichter; Werden; Vollstreckbare; Führten; Vertretbar
ZHRT220181RechtsöffnungRecht; Rechtsöffnung; Beschwerde; Gesuch; Gesuchsgegner; Forderung; Gemeinde; Zahlung; Betreibung; Definitive; Zahlungsbefehl; Rechtsöffnungstitel; Veranlagungsverfügung; Gesetzte; Entscheid; Verzugszins; Vorinstanz; Gemeindesteuer; Betrag; Partei; Erteilen; Beschwerdegegner; Verfahren; Schuldner; Vermögenssteuer; Ausgewiesen; Verfügung; Urteil; Kantons; Einkommens
Dieser Artikel erzielt 559 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPG110010VollstreckbarkeitsbescheinigungGesuch; Vollstreckbarkeit; Gesuchsgegnerin; Verfahren; Vollstreckbarkeitsbescheinigung; Gericht; Zivilprozessordnung; Zivilprozessordnung; Kommentar; Schweizerischen; Schiedsspruch; Ausstellung; Beschwerde; Obergericht; Frist; Basel; Kantonale; öffnung; Partei; Stellung; Verwaltungskommission; Rechtsöffnung; Definitive; Verfügung; Verfahrens; Kanton
ZHVV080005AblehnungsbegehrenRecht; Ablehnung; Gesuch; Gesuchsteller; Ablehnungsbegehren; Rechtsöffnung; Abgelehnte; Partei; Rechtsmittel; Parteien; Verfahren; Vorliege; ISv; Verwaltungskommission; Akten; Stellung; Bezirksgericht; Entscheid; Ordentliche; Misstrauen; Richter; Ausschlussgr; Schweiz; Befangenheit; Ablehnungsgr; Verfügung; Festzuhalten; Stellungnahme; Abgelehnten; Objektiv
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
148 III 30 (5A_383/2020)
Regeste
 a Art. 79, Art. 80 und Art. 82 Abs. 1 SchKG ; Art. 59 Abs. 2 lit. d ZPO . Verhältnis der Anerkennungsklage zur Rechtsöffnung. Rechtsnatur der Anerkennungsklage und der Verfahren auf definitive und provisorische Rechtsöffnung. Die Rechtshängigkeit einer Anerkennungsklage hindert die Einleitung oder Weiterführung eines Rechtsöffnungsverfahrens nicht (E. 2).
Recht; Klage; Rechtsöffnung; Feststellungs; SchKG; Negative; Feststellungsklage; Beschwerde; Klagerückzug; Definitive; Negativen; Rückzug; Entscheid; Leistung; Betreibung; Gerichtlich; Verfahren; Gerichtliche; Forderung; Urteil; Materiell; Rechtsöffnungstitel; Rechtsvorschlag; Obergericht; Gericht; Beschwerdeführer; Zahlung; Rechtskraft; Anerkennungs; Leistungsbegehren
144 III 360 (5A_375/2017)Art. 80 f., Art. 149a Abs. 1 SchKG; definitive Rechtsöffnung, Verjährung der im Verlustschein verurkundeten Forderung. Verjährungsfrist einer in einem ausländischen Schiedsurteil zugesprochenen Forderung, für welche ein Verlustschein ausgestellt wurde (E. 3). SchKG; Recht; Verlust; Verjährung; Verlustschein; Forderung; Betreibung; Beschwerde; Rechtsöffnung; Schuldner; Urteil; Zwangsvollstreckung; Verjährungsfrist; Ausländische; Betreibungs; Beschwerdeführer; Verlustforderung; Forderungen; Gläubiger; Konkurs; Pfändung; Zwangsvollstreckungsrecht; Schuldbetreibung; Verlustscheines; Schiedsurteil; Gesuch

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-91/2018Beitragsverfügung der AuffangeinrichtungBeschwerde; Verfügung; Angefochtene; Beschwerdeführer; Beschwerdeführerin; Vorinstanz; Angefochtenen; Recht; Fangeinrichtung; Auffangeinrichtung; Betreibung; Bundes; Verzugszins; Urteil; Beiträge; Betrag; Bundesverwaltungsgericht; Lohnänderung; Gebühr; Beilage; BVGer; Rechtsvorschlag; Arbeitgeber; Austritt; Gebühren; Nichtig; Tilgungsplan; Zahlung; Liegende; Dispositiv-Ziff
A-2949/2017Beitragsverfügung der AuffangeinrichtungBeschwerde; Recht; Verfügung; Vorinstanz; Beschwerdeführerin; Bundes; Betreibung; Auffangeinrichtung; Arbeitgeber; Forderung; Angefochtene; Bundesverwaltungsgericht; Urteil; Rechtsvorschlag; Zwangsanschluss; Forderungen; Angefochtenen; Verfügt; Höhe; Betreibungs; Anschluss; Arbeitgeberin; Gebühr; Beitrags; Verfahren; Entscheid; Beiträge; Rechtlich; Rorschach

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
SK.2019.36Unbefugte Entgegennahme von Publikumseinlagen. Begehren um gerichtliche Beurteilung und Wiederherstellung der Frist.Gericht; Schuldig; Beschuldigte; Frist; Bundes; Beschuldigten; Gerichtliche; Gericht; Beurteilung; Grundbuch; Zustellung; Begehren; Wiederherstellung; Verfügung; Bundesstrafgericht; Verfahren; Verfahren; Brief; Bundesstrafgerichts; Miteigentum; Grundstück; Zugestellt; Urteil; Beweis; Verfügung; Briefkasten; Beschwerde; Abholung; Hinweis
SK.2010.3Ungetreue Amtsführung. Urkundenfälschung im Amt. Angeklagte; Bundes; Recht; Angeklagten; Anklage; Recht; Armasuisse; Anklagepunkt; Delikt; Urkunde; Einziehung; Ersatz; Bundesanwaltschaft; Bedingte; Betrag; Täter; Zahlung; Beschlagnahmt; Stunden; Veruntreuung; Urkunden; Rechnung; Urkundenfälschung; Urteil; Hauptverhandlung; Verfahren; Rechtlich

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Vock, Aepli-WirzKommentar, 74201
Vock, Aepli-Wirz Kommentar zum Bundesgesetz über die Schuldbetreibung und Konkurs2017
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz