Art. 80OR from 2022
Art. 80
Where the agreed time limit for performance is extended, in the absence of an agreement to the contrary, the new time limit runs from the first day following expiry of the previous time limit.
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf
www.admin.ch.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):
BGE | Regeste | Schlagwörter |
105 V 4 | Art. 20 Abs. 3 AHVV (in der Fassung vom 18. Oktober 1974, in Kraft seit 1. Januar 1976). Beitragspflicht der Kommanditäre als Selbständigerwerbende. | Kommanditär; Feusi; Beitragspflicht; Kommanditgesellschaft; Erwerb; Kommanditäre; Teilhaber; Einkommen; Erwerbstätigkeit; Selbständiger; Beitragspflichtig; Recht; Gesellschaft; Ausgleichskasse; Bernadette; Beschwerde; Gelte; Kommanditgesellschaften; Selbständigerwerbende; Revidierten; Sozialversicherung; Haftende; Fassung; Person; Beschwerdeführerin; Verwaltungsgerichtsbeschwerde; Eidg; Versicherungsgericht; Galvanic; Gewinnanteil |
97 I 438 | Emissionsabgabe auf Anteilen an Gesellschaften mit beschränkter Haftung (BG über Ergänzung und Abänderung der eidgenössischen Stempelgesetzgebung, vom 24. Juni 1937). Besteuerung zusätzlicher, nicht auf das Stammkapital angerechneter Leistungen der Gesellschafter in das Gesellschaftsvermögen. Anwendungsfall: Einbringung einer unterbewerteten Beteiligung an einer anderen Gesellschaft. Bestätigung der Rechtsprechung (Erw. 2). Verrechnungssteuer auf dem Ertrag der Anteile an Gesellschaften mit beschränkter Haftung (BG über die Verrechnungssteuer vom 13. Oktober 1965 und Vollziehungsverordnung vom 19. Dezember 1966). Ist die Rückerstattung der nicht auf das Stammkapital angerechneten Einlagen der Gesellschafter - entgegen einer wörtlichen Auslegung der Verordnung - von der Verrechnungssteuer befreit? Einschränkung der Rechtsprechung (Erw. 3). | Gesellschaft; Kapital; Gesellschafter; Verrechnung; Verrechnungssteuer; Stammkapital; Ertrag; Leistung; Bracht; Steuer; Emissionsabgabe; Bundes; Leistung; Beschwerde; Beschwerdeführerin; ErgStG; Rückleistung; Anteile; Gesellschaften; Ertrags; Grundoder; Wirkliche; Stammkapitals; Zuwendung; Kapitalvermögen; Brachte; Erhöhung |