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Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer (MWSTG)

Art. 80 MWSTG vom 2020

Art. 80 Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer (MWSTG) drucken

Art. 80 Vereinfachungen

Erwachsen der steuerpflichtigen Person aus der genauen Feststellung einzelner für die Bemessung der Steuer wesentlicher Tatsachen übermässige Umtriebe, so gewährt die ESTV Erleichterungen und lässt zu, dass die Steuer annäherungsweise ermittelt wird, sofern sich dadurch kein namhafter Steuerausfall oder -mehrertrag, keine beachtenswerte Verzerrung der Wettbewerbsverhältnisse und keine übermässige Erschwerung der Steuerabrechnung für andere steuerpflichtige Personen und der Steuerkontrolle ergeben.



Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2020 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 80 Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer (MWSTG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BEZK 2008 451Art. 190 Abs. 1 Ziff. 2 SchKG, Konkurseröffnung ohne vorgängige BetreibungAppellat; Mehrwertsteuer; Zahlung; Appellatin; Steuer; Konkurs; Schuld; Zollverwaltung; Appellantin; Vorsteuer; SchKG; Bezahlt; Gläubiger; Einfuhr; Schuldner; Eidgenössische; Eidgenössische; Zahlungseinstellung; Betrag; Betreibung; Eidgenössischen; Zahlungen; Vorsteuerabzug; Konkurseröffnung; Veranlagung; Person; MWStG; Verlust; Veranlagungsverfügung; Steuerverwaltung

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-1689/2006MehrwertsteuerEinfuhr; Steuer; Beschwerde; Mehrwertsteuer; MWSTG; Einfuhrsteuer; Beschwerdeführer; Automobilsteuer; Recht; Fahrzeug; Vorsteuer; Rückerstattung; Steuerpflicht; Importeur; Anspruch; Inland; Vorsteuerabzug; Steuerpflichtig; Erhoben; Urteil; Entscheid; Verfahren; Einfuhrsteuern; Bundesverwaltungsgericht; Endverbraucher; Steuerpflichtigen; BVGer; Importeurin; Erstattet
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