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Constituziun federala da la Confederaziun svizra (BV)

Art. 80 Constituziun federala da la Confederaziun svizra (BV) drucken

Art. 80 Protecziun dals animals

1 La Confederaziun decretescha prescripziuns davart la protecziun dals animals.

2 Ella regla particularmain:

a.
il tegnair e tgirar animals;
b.
ils experiments cun animals e las intervenziuns vi da l’animal viv;
c.
il niz d’animals;
d.
l’import d’animals e da products d’animals;
e.
il commerzi cun animals ed ils transports d’animals;
f.
il mazzar animals.

3 Ils chantuns èn cumpetents per l’execuziun da las prescripziuns, sche la lescha na resalva betg quella a la Confederaziun.



Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 80 Constituziun federala da la Confederaziun svizra (BV) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSU130008Widerhandlung gegen das Hundegesetz (HuG) Schuldig; Beschuldigte; Hunde; Beschuldigten; Vorfall; Urteil; Statthalter; Statthalteramt; Veterinäramt; Berufung; Hundegesetz; Anschlussberufung; Vorinstanz; Andelfingen; Verfahren; Verjährung; Berufungs; Befehl; Tiere; Bezirk; Sachverhalt; Hunden; Bezirks; Recht; Schutz; Bezirksgericht; Statthalteramtes; Bestimmungen; Veterinäramtes
SZBEK 2020 91mehrfache fahrlässige Widerhandlung gegen das Tierschutzgesetz, vorsorgliche Widerhandlung gegen die HundeleinenpflichtSchuldig; Beschuldigte; Berufung; Tierschutz; Gesetz; Widerhandlung; Beschuldigten; Maulkorb; Tierschutzgesetz; Urteil; Können; Fahrlässig; Hätte; Anklage; Fahrlässige; Verletzung; Menschen; Andere; Können; Schwer; Verurteilung; Bundes; Schutz; Geführt; Tieren; Vorliegend; Weiter; IVm

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB.2007.00056Berufliche VorsorgeVorsorge; Versicherung; Berufliche; Obligatorische; Reglement; Obligatorischen; Steuerbare; Invalidität; Rekurs; Einkauf; Beiträge; Beschwerde; Todes; Person; Beruflichen; Bereich; Vorsorgeeinrichtung; Todesfall; Abzug; Rekurskommission; Ermessen; Steuerbaren; Entscheid; Kapital; Säule; Verwaltungsgericht; Einkommen; Bundesgesetz; Bezahlt
SGB 2018/234Entscheid Hundehaltung; Art. 6, 7 und 7bis HG; Art. 1 und Art. 6 TSchG; Art. 70 und Art. 71 TSchV. Mit Art. 7bis HG besteht grundsätzlich eine hinreichende Rechtsgrundlage für den Erlass weiterer Regelungen auf Gemeindeebene. Ein Betretungsverbot für Hunde auf Spielplätzen und für Friedhöfe liegt im öffentlichen Interesse und ist verhältnismässig. Dasselbe gilt für einen entsprechenden Leinenzwang in öffentlichen Park- und Grünanlagen. Demgegenüber erweist sich der im Polizeireglement vorgesehene Leinenzwang in Bezug auf die generell umfassten Wälder und Waldsäume als zu restriktiv, weshalb die Bestimmung in diesem Punkt entsprechend aufzuheben ist (Verwaltungsgericht, B 2018/234). Die gegen dieses Urteil erhobene Beschwerde ans Bundesgericht wurde mit Urteil vom 29. Januar 2020 abgewiesen (Verfahren 1C_195/2019). Hunde; Beschwerde; Interesse; Recht; Leine; Recht; Gemeinde; Leinenzwang; Beschwerdeführer; Tiere; Polizeireglement; Schutz; Entscheid; Beschwerdegegnerin; Interessen; Kanton; Regel; Vorinstanz; Polizeireglements; Spiel; Massnahme; Hundehalter; Betretungsverbot; Regelung; Stadt; Verhältnismässig; Natur; Waldsäume; Generell
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 I 183 (1C_105/2019)
Regeste
Art. 34 und Art. 35 Abs. 2 und 3 BV ; § 48 Abs. 2 lit. a der Verfassung vom 23. März 2005 des Kantons Basel-Stadt; Vereinbarkeit der kantonalen Volksinitiative "Grundrechte für Primaten" mit übergeordnetem Recht. Gründe für die Ungültigerklärung einer kantonalen Volksinitiative im Kanton Basel-Stadt (E. 5). Grundsätze der Überprüfung der materiellen Rechtmässigkeit einer kantonalen Volksinitiative (E. 6.1 und 6.2). Verhältnis kantonaler Grundrechte zu den Grundrechten der Bundesverfassung und der EMRK (E. 8.1). Vereinbarkeit kantonaler Grundrechte für bestimmte Tiere mit übergeordnetem Recht (E. 8.2-8.4). Für die Beurteilung der materiellen Rechtmässigkeit der Initiative ist unter den gegebenen Umständen vom Wortlaut der Initiative auszugehen und nicht auf den subjektiven Willen der Initiantinnen und Initianten abzustellen (E. 9.1-9.3).
Grundrecht; Initiative; Grundrechte; Primaten; Recht; Bundes; Kanton; Nichtmenschliche; Initianten; Menschlichen; Volksinitiative; Grundrechte; Primaten; Basel-Stadt; Vorinstanz; Nichtmenschlichen; Begründung; Gültig; Beschwerde; Kantons; Tierschutz; Bundesgericht; Hinweis; Initiativtext; Urteil; Staat; Initiantinnen; Kantonale
141 V 509Art. 61 Abs. 1 und Art. 62a Abs. 3 Satz 1 BVG (in der Fassung bzw. in Kraft seit 1. Januar 2012); Verordnung des Regierungsrates des Kantons Bern vom 30. März 2011 über die Aufsicht über die Vorsorgeeinrichtungen, die Stiftungen und die Familienausgleichskassen (AVSFV) und Gebührenreglement vom 21. Oktober 2011 (je in Kraft gestanden vom 1. Januar 2012 bis 31. Dezember 2014); Kosten für aufsichtsrechtliche Massnahmen (Aufsichtsgebühr). Die im Kanton Bern für 2012 bis 2014 geltende Regelung der Gebühren der Aufsicht über die Vorsorgeeinrichtungen und die Einrichtungen, die nach ihrem Zweck der beruflichen Vorsorge dienen, mit einer Bilanzsumme - am 31. Dezember des Vorjahres - ab Fr. 500'001.- bis Fr. 1'000'000.- verletzt Bundesrecht (E. 7.3). Aufsicht; Gebühr; Vorsorge; Gebühren; AVSFV; Kanton; Beschwerde; Grundgebühr; Berufliche; Aufsichtsbehörde; Jährlich; Jährliche; Beruflichen; Vorsorgeeinrichtung; Abgabe; Bilanzsumme; Vorsorgeeinrichtungen; Gebührenreglement; Beschwerdeführerin; Recht; Äquivalenz; Dienstleistung; Zweck; Urteil; Erhoben; Bemessung; Stiftungen

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
BVGE 2017 V/2AufsichtsmittelArbeit; Arbeitgeber; Beschwerde; Sozialplan; Fonds; Massnahme; Stiftung; Wohlfahrtsfonds; Vorsorge; Beschwerdeführer; Leistung; Rechtlich; Kündigung; Leistungen; Arbeitgeberunternehmen; Kündigungsfrist; Verpflichtet; Verlängerung; Arbeitnehmende; Beschwerdekommission; Berufliche; Plans; Arbeitnehmenden; Sozialplans; Arbeitnehmer; Arbeitgeberin; Vorinstanz; Verpflichtung
C-1410/2013Berufliche Vorsorge (Übriges)Gebühr; Gebühren; Recht; Vorsorge; Aufsicht; Verfügung; Beschwerde; Bundes; Vorinstanz; BVGer; Beschwerdeführer; Gebührenreglement; Beschwerdeführerin; Stiftung; Kanton; Vorsorgeeinrichtung; Berufliche; Setze; Verfahren; Gesetzliche; Verordnung; Grundlage; Angefochtene; Bilanzsumme; Abgabe; Vorsorgeeinrichtungen; Aufsichtsbehörde; Bundesverwaltungsgericht; Grundgebühr
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