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Bundesgerichtsgesetz (BGG)

Art. 80 BGG vom 2022

Art. 80 Bundesgerichtsgesetz (BGG) drucken

Art. 80

Vorinstanzen

1 Die Beschwerde ist zulässig gegen Entscheide letzter kantonaler Instanzen und gegen Entscheide der Beschwerdekammer und der Berufungskammer des Bundesstrafgerichts.48

2 Die Kantone setzen als letzte kantonale Instanzen obere Gerichte ein. Diese ent­scheiden als Rechtsmittelinstanzen. Ausgenommen sind die Fälle, in denen nach der Strafprozessordnung vom 5. Oktober 200749 (StPO) ein Zwangsmassnahmegericht oder ein anderes Gericht als einzige kantonale Instanz entscheidet.50

48 Fassung gemäss Ziff. II 1 des BG vom 17. März 2017 (Schaffung einer Berufungskammer am Bundesstrafgericht), in Kraft seit 1. Jan. 2019 (AS 2017 5769; BBl 2013 7109, 2016 6199).

49 SR 312.0

50 Dritter Satz eingefügt durch Anhang Ziff. II 5 des Strafbehördenorganisationsgesetzes vom 19. März 2010, in Kraft seit 1. Jan. 2011 (AS 2010 3267; BBl 2008 8125).


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 80 Bundesgerichtsgesetz (BGG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHUH140382Protokollberichtigung Beschwerde; Entscheid; Protokollberichtigung; Beschwerdeführer; Amtlich; Amtliche; Akten; Rechtsmittel; Berufung; Aktennotiz; Protokollberichtigungsbegehren; Bundesgericht; Verfügung; Verfahrens; Schriftlich; Beschwerdeverfahren; Obergericht; Berufungsverfahren; Gerichtsschreiberin; Pfäffikon; Amtlichen; Bezirksgericht; Gerichte; Antrag; Kammer; Bundesgerichts; Verteidigung; Prozessual; Entscheids
ZHUH130216Protokollberichtigung Beschwerde; Protokoll; Entscheid; Verfahren; Protokollberichtigung; Antrag; Beschwerdeführer; Verfahren; Bundesgericht; Verfügung; Hauptverhandlung; Gericht; Schmid; Recht; Vorinstanz; Verfahrens; Urteil; Protokollberichtigungsbegehren; Prozessleitende; Entscheide; Praxis; Verfahrensleitende; Schmid; Beschuldigte; Prozessordnung; Akten; Rechtlich; Beschuldigten
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVB.2009.00093Strafvollzug: Busse für das sichtbare Tragen von langen Unterhosen.Beschwerde; Beschwerdeführer; Weisung; Unterhose; Vollzug; Anstalt; Justiz; Unterhosen; Langen; Mitinsasse; Mitinsassen; Disziplinarmassnahme; Rekurs; Verwaltungsgericht; Trainerhose; Beschwerdegegner; Abteilung; Busse; Verfahren; Beschwerdeführers; Recht; Anordnung; Abteilungsleiter; Gesprochen; Direktion; Justizdirektion; Sichtbar; Einzelrichter
ZHVB.2007.00231Zuständigkeit für bedingte Entlassungen aus der Verwahrung nach Inkrafttreten der Revision des Allgemeinen Teils des StrafgesetzbuchesGericht; Beschwerde; Recht; Verwahrung; Recht; Entlassung; Freiheit; Freiheitsstrafe; Massnahme; Zuständig; Beschwerdeführer; Zuständigkeit; Bedingte; Gericht; Kanton; Rechts; Vollzug; Vollzug; Bundesgericht; Verwaltungsgericht; Massnahmen; Entscheid; Kammer; Therapeutisch; Therapeutische; Verfügung; Justiz; Obergericht; Wwwvgrzhch
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 IV 167 (6B_1370/2019)
Regeste
Art. 404 Abs. 1 StPO ; Art. 329 Abs. 1 lit. a und Abs. 2 zweiter Satz, Art. 333 Abs. 1 und 2, je in Verbindung mit Art. 379 StPO ; Art. 391 Abs. 1 und 2 StPO ; Unzulässigkeit eines zusätzlichen Schuldspruchs aufgrund eines im Berufungsverfahren erweiterten Anklagesachverhalts. Der Streitgegenstand im Berufungsverfahren ist grundsätzlich auf Sachverhalte beschränkt, die bereits im erstinstanzlichen Urteil behandelt worden sind ( Art. 404 Abs. 1 StPO ; E. 1.2).
Berufung; Schuldig; Schuld; Recht; Anklage; Erstinstanzlich; Verfahren; Verfahren; Erstinstanzliche; Urteil; Rechtsmittel; Staatsanwaltschaft; Echter; Beschuldigt; Verfahrens; Anschlussberufung; Schuldspruch; Berufungsverfahren; Erstinstanzlichen; Beschuldigte; Punkt; Nötigung; Zusätzlichen; Verfahrensgegenstand; Beschwerde; Person; Vorinstanz; Anklageschrift; Verschlechterungsverbot
146 IV 185 (1B_442/2019)
Regeste
 a Art. 79, Art. 80 Abs. 1 sowie Art. 81 Abs. 1 lit. a und lit. b Ziff. 3 BGG. Zulässigkeit der Beschwerde in Strafsachen gegen Nichteintretensentscheide der Berufungskammer des Bundesstrafgerichtes. Die Ausstandsentscheide der Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichtes gegen den Bundesanwalt und weitere Angehörige der "Taskforce FIFA" (im Vorverfahren von diversen FIFA-Untersuchungen) wurden vom Bundesanwalt und der Bundesanwaltschaft mit Revisions- und nachträglichem Ausstandsbegehren bei der Berufungskammer des Bundesstrafgerichtes angefochten. Die Berufungskammer trat darauf nicht ein. In der vorliegenden prozessualen Konstellation ist die Beschwerde ans Bundesgericht gegen die Nichteintretensentscheide grundsätzlich zulässig (E. 2).
Ausstand; Ausstands; Revision; Bundes; Beschwerde; Verfahren; Revisions; Entscheid; Träglich; Beschwerdekammer; Bundesanwalt; BStGer; Berufungskammer; Ausstandsgr; Entscheide; Recht; Entscheide; StBOG; Materiell; Ausstandsgesuch; Materielle; Trägliche; Vorinstanz; Verfahren; Ausstandsentscheid; Nichteintretens; Nichteintretensentscheid; Beschluss; Beschwerdeführer

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-1131/2017ZölleSchwerde; Beschwerde; Beschwerdeführer; Verfahren; Recht; Urteil; Verfahren; Verfahrens; Bundesverwaltungsgericht; Vorinstanz; Barhinterlage; Eingabe; Erlass; Beschwerdeführers; BVGer; Zollfahndung; Unentgeltliche; Partei; Verschulden; Rückerstattung; Zollpflicht; Busse; Zuständig; Zollpflichtige; Angefochten; Zollverwaltung; Entschädigung; Entscheid

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BB.2013.74Rechtskraft (Art. 438 Abs. 4 StPO).Bundes; Beschwerde; Kammer; Rechtskraft; Urteil; Rechtsmittel; Entscheid; Bundesgericht; Bundesstrafgericht; Bundesanwaltschaft; Entscheide; Eintritt; Beschwerdekammer; Aufschiebende; Urteils; Bundesstrafgerichts; Beschwerdeführerin; Regel; Prozessordnung; Hierzu; Rechtsbeschwerde; Bundesgerichts; Beschluss; Basel; Beschwerdegegner; Regelung; Gericht; Verfahren
SK.2011.5BKriminelle Organisation; Geldwäscherei
Rückweisungsurteil des BGer; Feststellung der Rechtskraft
Bundes; Vertreten; Rechtsanwalt; Rechtskraft; Entscheid; Bundesgericht; Fürsprecher; Bundesstrafgericht; Beschwerde; Bundesstrafgerichts; Rechtsmittel; Kammer; Eintritt; Urteil; Verteidigt; Amtlich; Aufschiebende; Entscheide; Michele; Bundesanwaltschaft; Abteilung; Bundesgerichts; Beschuldigter; Verteidiger; Rechtliche; Vollzug; Luigi; Mattei; Rusca; Andrea
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