1 Als Nichtberufsunfälle gelten alle Unfälle (Art. 4 ATSG24), die nicht zu den Berufsunfällen zählen.25
2 Teilzeitbeschäftigte nach Artikel 7 Absatz 2 sind gegen Nichtberufsunfälle nicht versichert.
24 SR 830.1
25 Fassung gemäss Anhang Ziff. 12 des BG vom 6. Okt. 2000 über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts, in Kraft seit 1. Jan. 2003 (AS 2002 3371; BBl 1991 II 185 910, 1994 V 921, 1999 4523).
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | LE170027 | Eheschutz | Gesuch; Gegnerin; Gesuchsgegner; Suchsgegnerin; Gesuchsgegnerin; Gesuchsteller; Wohnung; Beruf; Berufung; Kinder; Parteien; Eheliche; Vorinstanz; Gesuchstellers; Höhe; Monatlich; Dispositiv; Cherung; Treuung; Recht; Einkommen; Getrenntleben; Urteil; Geburtstag; Berufungsverfahren; Hausrat; Unterhalt; Verpflichten; Bezahlen; Ehegatte |
SO | VSBES.2018.121 | Unfallversicherung / Taggeld | Beschwerde; Beschwerdeführer; Unfall; Firma; Arbeit; Axa-Nr; Beschwerdegegnerin; Fähig; Taggeld; Gutachten; Recht; Sicherheit; Sicherheitsgurt; Bericht; Beweis; Beschwerdeführers; Medizinisch; Worden; Medizinische; Person; Einkommen; Sicherheitsgurte; Rechte; Urteil; Ständig; Untersuchung; Verlauf; Wäre |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SG | EL 2017/35 | Entscheid Art. 11 Abs. 1 lit. g ELG. Verzicht auf Einkommen. Selbstverschuldete Arbeitslosigkeit: Kriterien (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 24. August 2018, EL 2017/35). Teilweise Gutheissung durch Urteil des Bundesgerichts 9C_653/2018. | Beschwerde; Ehefrau; Beschwerdeführer; Beschwerdeführers; Einsprache; Prozent; EL-Ansprecher; Erwerbseinkommen; Hypothetische; Einspracheentscheid; Verfügung; EL-Ansprechers; Arbeitsfähigkeit; Betreuung; Beschwerdegegnerin; Hypothetisches; Ergänzungsleistung; Arbeitsfähig; Einnahme; Erwerbstätigkeit; Begutachtung; Sachverhalt; Angefochtene; Ständigen; IV-Stelle; Depressive; Erwerbseinkommens; Entscheid |
SG | EL 2014/46 | Entscheid Art. 10 Abs. 3 lit. c ELG.Hypothetische Sozialversicherungsbeiträge bei einem hypothetischen Erwerbseinkommen. Zu den hypothetischen Beiträgen gehören nicht nur die Beiträge an die AHV/IV/EO und an die Arbeitslosenversicherung, sondern auch die Prämien für die Nichtberufsunfallversicherung und für die berufliche Vorsorge. (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 26. April 2016, EL 2014/46).Entscheid vom 26. April 2016 | Franken; Franken; Beschwerde; Ergänzungsleistung; Anspruch; Ehefrau; Beschwerdeführer; Erwerbseinkommen; Hypothetische; Ausgabe; Rente; Ausgaben; Ordentliche; Minimalgarantie; Rechtlich; Ausgabenüberschuss; Beschwerdegegnerin; Invalidenversicherung; Kinder; Zahlung; Einsprache; Hypothetischen; Erhalte; Erwerbstätigkeit; Arbeite; Einkommen; Angerechnet; Erzielt |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
145 III 63 (4A_442/2018) | Art. 75 ATSG; Anwendbarkeit bei der Arbeitsvermittlung? Der Einsatzbetrieb kann sich mangels Arbeitgeberstellung nicht auf das Regressprivileg von Art. 75 ATSG berufen (E. 2). | Arbeit; Arbeitgeber; Person; Einsatzbetrieb; Arbeitnehmer; Verleiher; Regress; Beschwerde; Regressprivileg; Hinweis; Personal; Beschwerdeführerin; Vorinstanz; Unfall; Personalverleih; Haftung; Berufen; Haftungs; Prämien; Zweck; Obligatorisch;Wortlaut; Unfallversicherung; Rückgriff; Hinweise; Recht; Betrieb; Bundesgericht |
141 V 313 | Art. 1a Abs. 1 UVG. Die Medizinstudentin gilt beim Einzeltutoriat in einer Arztpraxis als obligatorisch unfallversichert (E. 1-5). | Arbeit; Beschwerde; Beschwerdegegnerin; Arbeitnehmer; Recht; Unfall; Recht; Obligatorisch; Versicherung; Ausbildung; Beschwerdeführerin; Betrieb; Arbeitsvertrag; Praktikanten; Unfallversicherung; Selbständig; Einzeltutoriat; Praktikum; Rechtsprechung; Universität; Erwerb; Beziehungsweise; Obligatorische; Person; Visana; Medizin; Bundesgericht; Einwand; Praxis |