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Strafgesetzbuch (StGB)

Art. 8 StGB vom 2023

Art. 8 Strafgesetzbuch (StGB) drucken

Art. 8

1 Ein Verbrechen oder Vergehen gilt als da begangen, wo der Täter es ausführt oder pflichtwidrig untätig bleibt, und da, wo der Erfolg einge­treten ist.

2 Der Versuch gilt als da begangen, wo der Täter ihn ausführt, und da, wo nach seiner Vorstellung der Erfolg hätte eintreten sollen.

4. Persönlicher Geltungsbereich >
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 8 Strafgesetzbuch (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB210333Entziehung von MinderjährigenSchuldig; Beschuldigte; Privatklägerin; Erfahre; Aufenthalt; Berufung; Beschuldigten; Eltern; Urteil; Verfahren; Staat; Aufenthaltsbestimmungsrecht; Elterliche; Kindes; Vorinstanz; Sorge; Obhut; Elternteil; Vorinstanzliche; Schweiz; Dispositiv; Aufenthaltsort; Sachverhalt; Wäre; Geldstrafe; Gericht; Berufungsverfahren; Sachverhaltsteil; Verfahrens; Anklage
ZHUE210385NichtanhandnahmeBeschwerde; Beschwerdegegnerin; Recht; Richt; Beschwerdeführer; Schweiz; Nötigung; Anzeige; Täter; Digkeit; Dossier; Androhung; Erpressung; Zuständigkeit; Beschuldigte; Staatsanwaltschaft; Erfolg; Schweizer; Anzeige; Handlung; Forderung; Beschwerdeführers; Anzeigeerstatter; Interne; Untersuchung; Nichtanhandnahme; Berechtigte; Verfolgung; Behörden
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSBES.2017.154 (AG.2018.610)Nichtanhandnahme (BGer 6B_1092/2018)Beschwerde; Beschwerdeführerin; Beschwerdegegner; Beschwerdegegnerin; Staatsanwaltschaft; Preisverleihung; Worden; Schweiz; Gemäss; Werden; Nichtanhandnahme; Stiftung; Vermögen; Verfügung; Treffend; Nichtanhandnahmeverfügung; Strafanzeige; Angefochten; Beschwerdegegnerschaft; Schweizerische; Erfolg; Niggli; Angefochtene; Verfahren; Unlauter; Führt; Oktober; Kosten; Geltend; Kulturpreis
BSSB.2017.95 (AG.2018.407)mehrfache versuchte schwere Körperverletzung, versuchte Gefährdung des Lebens, fortgesetzte Erpressung, mehrfache Beschimpfung, Tätlichkeiten, mehrfacher Missbrauch einer Fernmeldeanlage, mehrfache Drohung, mehrfache versuchte Nötigung sowie Übertretung nach Art. 19a des BetäubungsmittelgesetzesBerufung; Berufungskläger; Urteil; Schwer; Mehrfach; Anklage; Versuchte; Mehrfache; Werden; Schuldig; Vorinstanz; Nachteil; Drohung; Mehrfachen; Delikt; Schwere; Beschuldigte; Welche; Gemäss; Monate; Körperverletzung; Worden; Anklageschrift; Versuchten; Erstinstanzliche; Staatsanwaltschaft; Verteidiger; Weiter; Vorinstanzliche; Verteidigung
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
146 IV 267 (6B_40/2020)
Regeste
Art. 5 Ziff. 1 EMRK ; Art. 11 BV ; Art. 3 Abs. 1 und Art. 4 KRK ; Art. 372 Abs. 1 und 3 StGB ; Art. 439 Abs. 2 StPO ; Strafvollzug, Vollzugsbefehl, Kindeswohl. Der Strafvollzug ist die zwingende gesetzliche Rechtsfolge der Straftat (E. 3.2.1).
Vollzug; Vollzugs; Kinder; Beschwerde; Recht; Vollzug; Beschwerdeführerin; Freiheit; Freiheitsstrafe; Urteil; Kindes; Urteil; Person; Kindern; Mutter; Besuch; Vollzugsform; Kanton; Luzern; Rechte; Kindeswohl; Betreuung; Vorinstanz; Vollzugs; Grosshof; Rechtlich; Trennung; Kantons; Gesetzmässige
146 IV 105 (6B_690/2019) Art. 66a Abs. 2 StGB , Art. 8 EMRK ; Landesverweis, Härtefallprüfung bei in der Schweiz geborenen oder aufgewachsenen Ausländern, Vereinbarkeit mit dem Konventionsrecht. Ob ein Härtefall vorliegt, bestimmt sich weder anhand von starren Altersvorgaben, noch führt eine bestimmte Anwesenheitsdauer automatisch zur Annahme eines Härtefalls. Die Härtefallprüfung ist in jedem Fall anhand der gängigen Integrationskriterien vorzunehmen. Der besonderen Situation von in der Schweiz geborenen oder aufgewachsenen Ausländern wird dabei Rechnung getragen, indem eine längere Aufenthaltsdauer, zusammen mit einer guten Integration, in aller Regel als starke Indizien für ein gewichtiges Interesse an einem Verbleib in der Schweiz und damit für das Vorliegen eines Härtefalls zu werten sind. Bei der anschliessenden Interessenabwägung ist der betroffenen Person mit zunehmender Anwesenheitsdauer ein gewichtigeres privates Interesse an einem Verbleib in der Schweiz zuzubilligen (E. 3.4). Schweiz; Beschwerde; Landes; Beschwerdeführer; Landesverweis; Härtefall; Interesse; Recht; Urteil; Integration; Landesverweisung; Interessen; Aufgewachsen; Verbleib; Aufenthalt; Person; Schwere; Alter; Beschwerdeführers; Ausländer; Private; Verbracht; Härtefalls; Situation; Gelte; Beruflich; Geboren; Werden

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BG.2021.44Kanton; Verfahren; Gerichtsstand; Plüschtiere; Staatsanwaltschaft; öffnen; Hinzufügen; Filter; Verfahrens; …; Schweiz; Verantwortliche; Kantons; Verantwortlichen; Verfahrensakten; Schwyz; Entscheid; Zuständigkeit; Höfe; Einsiedeln; Wettbewerb; Entscheide; Gerichtsstands; Erfolg; Messe; Wettbewerbs; Antrag; Urteil; Erfolge
BB.2021.94Beschwerde; öffnen; Filter; Hinzufügen; Beschwerdeführer; Urteil; Recht; Verfahren; Verfahrens; Beschwerdegegnerin; Entscheide; Urteile; Bundesanwaltschaft; Schweiz; Bundesgericht; Beschlagnahme; Bundesstrafgericht; Erfolg; Bundesstrafgerichts; MwH; Diesbezüglich; Beschwerdekammer; BStGer; Beschwerdeführers; Schweizerischen; Vermögenswerte; Verjährung; Lautend

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Trechsel, VestPraxiskommentar]2009
Popp, Levante Praxiskommentar, Zürich, St. Gallen 2008
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