1 Die Betreibungs- und die Konkursämter führen über ihre Amtstätigkeiten sowie die bei ihnen eingehenden Begehren und Erklärungen Protokoll; sie führen die Register.
2 Die Protokolle und Register sind bis zum Beweis des Gegenteils für ihren Inhalt beweiskräftig.
3 Das Betreibungsamt berichtigt einen fehlerhaften Eintrag von Amtes wegen oder auf Antrag einer betroffenen Person.
12 Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 16. Dez. 1994, in Kraft seit 1. Jan. 1997 (AS 1995 1227; BBl 1991 III 1).
2. Einsichtsrecht >Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | HG170227 | Negative Feststellungsklage | Betreibung; Rechtsbegehren; Partei; Ziffer; Gericht; Feststellung; SchKG; Forderung; Parteien; Beklagten; Klage; Betreibungsamt; Urteil; Buchs; Interesse; Feststellungsklage; Prozessvoraussetzung; Prozessvoraussetzungen; Bundesgericht; Schutzwürdige; Bezug; Kanton; Streitwert; Verfahren; Rechtsvorschlag; Schuldnerin; Handelsgericht; Negative; Gemachte |
ZH | UE180020 | Nichtanhandnahme | Beschwerde; Rechnung; Beschwerdeführer; Recht; Beschwerdegegner; Urkunde; Staatsanwaltschaft; Betreibungs; Urkunden; Nichtanhandnahme; Glaubwürdigkeit; Gericht; Einsicht; Erhöhte; Kantons; Beschwerdegegners; Person; Betreibungsamt; Betreibungsregisterauszug; Interesse; Buchhaltung; Bundesgericht; Falschbeurkundung; Rechtlich; Schrift; Unmittelbar; Fälscht; SchKG |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
148 III 30 (5A_383/2020) | Regeste a Art. 79, Art. 80 und Art. 82 Abs. 1 SchKG ; Art. 59 Abs. 2 lit. d ZPO . Verhältnis der Anerkennungsklage zur Rechtsöffnung. Rechtsnatur der Anerkennungsklage und der Verfahren auf definitive und provisorische Rechtsöffnung. Die Rechtshängigkeit einer Anerkennungsklage hindert die Einleitung oder Weiterführung eines Rechtsöffnungsverfahrens nicht (E. 2). | Recht; Klage; Rechtsöffnung; Feststellungs; SchKG; Negative; Feststellungsklage; Beschwerde; Klagerückzug; Definitive; Negativen; Rückzug; Entscheid; Leistung; Betreibung; Gerichtlich; Verfahren; Gerichtliche; Forderung; Urteil; Materiell; Rechtsöffnungstitel; Rechtsvorschlag; Obergericht; Gericht; Beschwerdeführer; Zahlung; Rechtskraft; Anerkennungs; Leistungsbegehren |
147 III 544 (5A_927/2020) | Regeste Art. 8a Abs. 3 lit. d, Art. 88 Abs. 2 SchKG ; Gesuch um Nichtbekanntgabe der Betreibung an Dritte. Nach Ablauf der Jahresfrist für die Gültigkeit des Zahlungsbefehls gemäss Art. 88 Abs. 2 SchKG kann der Schuldner kein Gesuch um die Nichtbekanntgabe der Betreibung an Dritte nach Art. 8a Abs. 3 lit. d SchKG stellen (E. 3). | Betreibung; SchKG; Schuldner; Gläubiger; Recht; Nichtbekanntgabe; Gerecht; Betreibungsregister; Beschwerde; Gesuch; Urteil; Betreibungsamt; Zahlungsbefehl; Interesse; Ungerechtfertigt; Ungerechtfertigte; Bundesgericht; Frist; Schuldners; Schuldbetreibung; Jahresfrist; Verfahren; Gerechtfertigten; Konkurs; Betreibungen; Gläubigers; Rechtsvorschlag; Möglichkeit; Hinweis; Klage |
Autor | Kommentar | Jahr |
PETER | Kommentar zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs | 1998 |