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Code pénal militaire (CPM)

Art. 8 CPM de 2023

Art. 8 Code pénal militaire (CPM) drucken

Art. 8

15

Le droit pénal ordinaire s’applique aux personnes soumises au droit pénal militaire pour les infractions non prévues par le présent code.

15 Nouvelle teneur selon le ch. I de la LF du 3 oct. 2008 (Mod. découlant de la nouvelle PG CPM et autres adaptations), en vigueur depuis le 1er mars 2009 (RO 2009 701; FF 2007 7845).

4. >a. Droit pénal des mineurs >
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
124 IV 170Art. 268 Ziff. 1 BStP. Nichtigkeitsbeschwerde gegen einen Rückweisungsentscheid. Ein letztinstanzlicher kantonaler Entscheid, durch den der Angeklagte abweichend vom erstinstanzlichen Urteil schuldig gesprochen und die Sache zur Festsetzung des Strafmasses an die erste Instanz zurückgewiesen wird, kann mit der eidgenössischen Nichtigkeitsbeschwerde angefochten werden (E. 1; Bestätigung der Rechtsprechung). Nichtbefolgen von Aufgeboten zum Zivilschutz (Art. 66 Abs. 1 lit. a ZSG). Bei dieser Straftat können die Beweggründe und Absichten des Dienstpflichtigen (Verweigerung, Versäumnis usw.) und eine allfällige nachträglich festgestellte Dienstuntauglichkeit nur im Rahmen der Strafzumessung berücksichtigt werden (E. 2). Dienst; Aufgebot; Zivilschutz; Dienstversäumnis; Aufgebots; Dienstversäumnisses; Dienstuntauglichkeit; Dienstverweigerung; Zivilschutzgesetz; Militärstrafgesetz; Missachtung; Täter; Urteil; Nichtbefolgen; Dienstuntauglich; Beschwerdeführer; Bundesgesetz; Nichtigkeitsbeschwerde; Schuldig; Widerhandlung; Dienstverweigerung; Zivildienstgesetz; Tatbestände; Nachträglich; Angefochten; Festgestellte; Aufgebote; Militärdienst; Fahrlässigen
121 II 166Art. 1, 2 Abs. 1, Art. 4 MPG, Art. 81 Ziff. 2 MStG; Befreiung vom Militärpflichtersatz. Dienstverweigerung aus Gewissensgründen. Verpflichtung zu einer Arbeitsleistung im öffentlichen Interesse (Art. 81 Ziff. 2 MStG). Anerkennung der Arbeitsleistung als dem Militärdienst gleichwertige Dienstleistung? - Voraussetzungen der Abgabepflicht (E. 1). - Rechtsnatur der Arbeitsleistung (E. 2 u. 4). - Verhältnis zum künftigen Zivildienst (E. 3). Dienst; Ersatz; Militärdienst; Militärpflichtersatz; Zivildienst; Arbeitsleistung; Wehrpflicht; Dienstleistung; Arbeitsdienst; Beschwerde; Beschwerdeführer; Bezahlen; Botschaft; Militärstrafgesetz; Ersatzabgabe; Gefängnis; Bundesrates; Ersatzpflicht; Bundesgesetz; Fassung; Zivildienstes; Militärstrafgesetzes; Armee; Interesse; Gewissensgründen; Dienstverweigerung; Wehrpflichtige; Gallen; Kantons; Dienstverweigerer
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