Die dem Militärstrafrecht unterstehenden Personen bleiben für strafbare Handlungen, die in diesem Gesetz nicht vorgesehen sind, dem zivilen Strafrecht unterworfen.
BGE | Regeste | Schlagwörter |
124 IV 170 | Art. 268 Ziff. 1 BStP. Nichtigkeitsbeschwerde gegen einen Rückweisungsentscheid. Ein letztinstanzlicher kantonaler Entscheid, durch den der Angeklagte abweichend vom erstinstanzlichen Urteil schuldig gesprochen und die Sache zur Festsetzung des Strafmasses an die erste Instanz zurückgewiesen wird, kann mit der eidgenössischen Nichtigkeitsbeschwerde angefochten werden (E. 1; Bestätigung der Rechtsprechung). Nichtbefolgen von Aufgeboten zum Zivilschutz (Art. 66 Abs. 1 lit. a ZSG). Bei dieser Straftat können die Beweggründe und Absichten des Dienstpflichtigen (Verweigerung, Versäumnis usw.) und eine allfällige nachträglich festgestellte Dienstuntauglichkeit nur im Rahmen der Strafzumessung berücksichtigt werden (E. 2). | Dienst; Aufgebot; Zivilschutz; Dienstversäumnis; Aufgebots; Dienstversäumnisses; Dienstuntauglichkeit; Dienstverweigerung; Zivilschutzgesetz; Militärstrafgesetz; Missachtung; Täter; Urteil; Nichtbefolgen; Dienstuntauglich; Beschwerdeführer; Bundesgesetz; Nichtigkeitsbeschwerde; Schuldig; Widerhandlung; Dienstverweigerung; Zivildienstgesetz; Tatbestände; Nachträglich; Angefochten; Festgestellte; Aufgebote; Militärdienst; Fahrlässigen |
112 IV 129 | Art. 84 Bundesgesetz über den Zivilschutz (ZSG). Wer vorsätzlich dem Aufgebot zu einem Einführungskurs nicht Folge leistet (Ziff. 1 lit. a) und erklärt, er werde auch künftigen Aufgeboten nicht gehorchen, macht sich eines schweren Falles (Ziff. 2) der Widerhandlung schuldig. | Beschwerdeführer; Zivilschutz; Aufgebot; Obergericht; Schutzdienst; Militärische; Gefängnis; Schweren; Einführungskurs; Schutzdienstpflicht; Schwerer; Zivilschutzorganisation; Widerhandlung; Urteil; Ethisch; Künftigen; Bundesgesetz; Beschwerdeführers; Nichtigkeitsbeschwerde; Landesverteidigung; Aufgeboten; Vielmehr; Handeln; Hinweis; Geleistet; Fällen; Handlung; Religiös |