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Loi fédérale sur la poursuite pour dettes et la faillite (LP)

Art. 8 LP de 2023

Art. 8 Loi fédérale sur la poursuite pour dettes et la faillite (LP) drucken

Art. 8

12

1 Les offices des poursuites et les offices des faillites dressent procès-verbal de leurs opérations, ainsi que des réquisitions et déclarations qu’ils reçoivent; ils tiennent les registres.

2 Les procès-verbaux et les registres font foi jusqu’à preuve du con­traire.

3 L’office des poursuites rectifie d’office ou sur demande d’une per­sonne concernée une inscription inexacte.

12 Nouvelle teneur selon le ch. I de la LF du 16 déc. 1994, en vigueur depuis le 1er janv. 1997 (RO 1995 1227; FF 1991 III 1).

2. Droit de consultation >
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 8 Loi fédérale sur la poursuite pour dettes et la faillite (SchKG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHRT220092RechtsöffnungRecht; Gesuch; Beschwerde; Gesuchsgegner; Betreibung; Rechtsöffnung; Unterhalt; Vorinstanz; Entscheid; SchKG; Betreibungskosten; Vollstreckbarkeit; Partei; Schweiz; Urteil; Verfahren; Parteien; Abkommen; Entschädigung; Gericht; Scheidungsurteil; Schuld; Schweizer; Stundung; Vollstreckbarkeitsbestätigung; Beschwerdeverfahren; Gesuchsgegners; Entschädigungsfolgen; Rechtskraft; Verfügung
ZHHG170227Negative FeststellungsklageBetreibung; Rechtsbegehren; Partei; Ziffer; Gericht; Feststellung; SchKG; Forderung; Parteien; Beklagten; Klage; Betreibungsamt; Urteil; Buchs; Interesse; Feststellungsklage; Prozessvoraussetzung; Prozessvoraussetzungen; Bundesgericht; Schutzwürdige; Bezug; Kanton; Streitwert; Verfahren; Rechtsvorschlag; Schuldnerin; Handelsgericht; Negative; Gemachte
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
148 III 30 (5A_383/2020)
Regeste
 a Art. 79, Art. 80 und Art. 82 Abs. 1 SchKG ; Art. 59 Abs. 2 lit. d ZPO . Verhältnis der Anerkennungsklage zur Rechtsöffnung. Rechtsnatur der Anerkennungsklage und der Verfahren auf definitive und provisorische Rechtsöffnung. Die Rechtshängigkeit einer Anerkennungsklage hindert die Einleitung oder Weiterführung eines Rechtsöffnungsverfahrens nicht (E. 2).
Recht; Klage; Rechtsöffnung; Feststellungs; SchKG; Negative; Feststellungsklage; Beschwerde; Klagerückzug; Definitive; Negativen; Rückzug; Entscheid; Leistung; Betreibung; Gerichtlich; Verfahren; Gerichtliche; Forderung; Urteil; Materiell; Rechtsöffnungstitel; Rechtsvorschlag; Obergericht; Gericht; Beschwerdeführer; Zahlung; Rechtskraft; Anerkennungs; Leistungsbegehren
147 III 544 (5A_927/2020)
Regeste
Art. 8a Abs. 3 lit. d, Art. 88 Abs. 2 SchKG ; Gesuch um Nichtbekanntgabe der Betreibung an Dritte. Nach Ablauf der Jahresfrist für die Gültigkeit des Zahlungsbefehls gemäss Art. 88 Abs. 2 SchKG kann der Schuldner kein Gesuch um die Nichtbekanntgabe der Betreibung an Dritte nach Art. 8a Abs. 3 lit. d SchKG stellen (E. 3).
Betreibung; SchKG; Schuldner; Gläubiger; Recht; Nichtbekanntgabe; Gerecht; Betreibungsregister; Beschwerde; Gesuch; Urteil; Betreibungsamt; Zahlungsbefehl; Interesse; Ungerechtfertigt; Ungerechtfertigte; Bundesgericht; Frist; Schuldners; Schuldbetreibung; Jahresfrist; Verfahren; Gerechtfertigten; Konkurs; Betreibungen; Gläubigers; Rechtsvorschlag; Möglichkeit; Hinweis; Klage

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BB.2023.45, BB.2023.46, BB.2023.47, BB.2023.49, BB.2023.55, BB.2023.56Gesuch; Bundes; Beschwerde; Verfahren; Bundesstrafgerichts; Gesuchsteller; Beschwerdekammer; Betreibung; Gericht; Stundung; Erlass; Verfahrenskosten; Verfahren; Recht; Gerichtsgebühr; Gerichtsgebühren; Finanzdienst; Eingabe; Entscheid; Betreibungsverfahren; Kanton; Kostenerlass; Bundesgericht; Kostenauflage; Forderungen; Behörde; Urteil; Verhältnisse; Gesuche

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
PETER Kommentar zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs1998
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