Art. 8 LDIP dal 2022
Art. 8
Il tribunale presso cui è pendente la domanda principale giudica anche sulla domanda riconvenzionale se le due sono materialmente connesse.
VIII. Litisconsorzio e cumulo di azioni >
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf
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Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):
BGE | Regeste | Schlagwörter |
145 III 190 (4A_444/2018) | Art. 31 ZPO; Art. 113 IPRG; Gerichtsstand am Erfüllungsort. Ein Vertrag kann mehrere charakteristische Leistungen im Sinne von Art. 31 ZPO und Art. 113 IPRG beinhalten. Anwendung auf die Planung und Bauleitung in einem Architektenvertrag (E. 2-4). | Leistung; Charakteristisch; Vertrag; Charakteristische; Gericht; Erfüllungsort; Zivil; Gerichtsstand; Leistungen; Botschaft; Beschwerde; Schweiz; Zuständigkeit; Recht; Partei; Schweizer; Zivilprozessordnung; Vertrags; Zuständig; Beschwerdeführerin; Vorinstanz; Kanton; Erbringen; Hinweis; Hinweisen; Architekten |
143 III 237 (5A_151/2017) | Art. 5 Abs. 2 HEsÜ; Aufrechterhaltung der schweizerischen Zuständigkeit bei Wegzug in einen Nichtvertragsstaat. Bei Verlegung des gewöhnlichen Aufenthaltes in einen Nichtvertragsstaat gilt für hängige Verfahren der Grundsatz der perpetuatio fori (E. 2.3 und 2.5). | HEsÜ; Erwachsene; Erwachsenen; Erwachsenenschutz; Beschwerde; Aufenthalt; Zuständigkeit; Kindes; Vertragsstaat; Gewöhnliche; Gewöhnlichen; HKsÜ; Beschwerdeführer; Recht; Verfahren; Perpetuatio; Bericht; Zuständig; Spanien; Haager; Wegzug; Schutz; International; Behörden; Übereinkommen; Nichtvertragsstaat; Erwachsenenschutzverfahren; Stuttgart; Internationale; Hängige |