E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Convenzione per la salvaguardia dei diritti dell’uomo e delle libertà fondamentali (EMRK)

Art. 8 EMRK dal 2020

Art. 8 Convenzione per la salvaguardia dei diritti dell’uomo e delle libertà fondamentali (EMRK) drucken

Art. 8

1. Ogni persona ha diritto al rispetto della sua vita privata e familiare, del suo domicilio e della sua corrispondenza.

2. Non può esservi ingerenza della pubblica autorità nell’esercizio di tale diritto se non in quanto tale ingerenza sia prevista dalla legge e in quanto costituisca una misura che, in una società democratica, è necessaria per la sicurezza nazionale, l’ordine pubblico, il benessere economico del paese, la prevenzione dei reati, la protezione della salute o della morale, o la protezione dei diritti e delle libertà altrui.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2020 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Art. 8 Convenzione per la salvaguardia dei diritti dell’uomo e delle libertà fondamentali (EMRK) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB220035Qualifizierte Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz etc.Schuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Landes; Schweiz; Landesverweis; Landesverweisung; Urteil; Asservat-Nr; Kosovo; Berufung; Interesse; Ehefrau; Verteidigung; Interessen; Gericht; Verfahren; Amtlich; Recht; Anordnung; Arbeite; Arbeit; Sinne; Familie; Amtliche; Vorinstanz; Urteils; Härtefall; Staatsanwaltschaft
ZHSB220002Qualifizierte Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz etc.Schuldig; Beschuldigte; Kokain; Beschuldigten; Vorinstanz; Gramm; BetmG; Schweiz; Menge; Urteil; Verteidigung; Landes; Richts; Sinne; Dispositiv; Betäubungsmittel; Freiheitsstrafe; Aufbewahrt; Landesverweisung; Busse; Droge; Berufung; Recht; Prot; Schwere; Aufbewahrte; Amtlich; Aufbewahrung; Kokaingemisch
Dieser Artikel erzielt 227 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVB.2022.00574Widerruf der Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA: Die Beschwerdeführerin war nur wenige Monate in der Schweiz erwerbstätig. Sie macht geltend, dass sie demnächst wieder für ihren ehemaligen Arbeitgeber (der Geschäftsführer ist ihr Lebenspartner) tätig sein werde und mit ihrem Lebenspartner zusammenwohne.Beschwerde; Beschwerdeführerin; Arbeit; Aufenthalt; Recht; Aufenthaltsbewilligung; Arbeitnehmer; Freiwillig; EU/EFTA; Unfreiwillig; Anspruch; Erwerbstätigkeit; Werden; Präsidialverfügung; September; Staatsangehörige; Verwaltungsgericht; Juni; Abteilung; Habe; Sicherheitsdirektion; Arbeitnehmereigenschaft; Rekurs; Schweiz; Ausländer; Verbindung; Freizügigkeitsrechtliche; Unfreiwilliger; Aufenthaltsrecht; Familie
ZHVB.2021.00567Umstritten ist, ob das Gesuch um Familiennachzug zu Recht wegen konkreter Gefahr der Sozialhilfeabhängigkeit abgewiesen wurde und ob das Zusatzeinkommen des Beschwerdeführers als UBER-Fahrer und das potenziell zu erwirtschaftende Einkommen der nachzuziehenden Ehefrau zu berücksichtigen sind.Beschwerde; Beschwerdeführer; Ehefrau; Familie; Sozialhilfe; Aufenthalt; Einkommen; Recht; Stunden; Abhängig; Monatlich; Fahrer; Aufenthaltsbewilligung; Beschwerdeführers; Familiennachzug; Monatliche; Rekurs; Vorinstanz; Interesse; Person; Auszugehen; Berücksichtigen; Reiche; Erwerbsunkosten; Werden; Schweiz; Werden; Ehegatten; März; UBER-Fahrer
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 I 280 (1C_377/2019)
Regeste
Unterlassungs- und Feststellungsgesuche betreffend Funk- und Kabelaufklärung ( Art. 38 ff. NDG ); Anspruch auf materielle Beurteilung der Gesuche ( Art. 25 Abs. 1 DSG ; Art. 13 EMRK ). Bei der Funk- und Kabelaufklärung werden Personendaten bearbeitet, unabhängig davon, ob Informationen durch den NDB gespeichert werden (E. 6.1). Die Beschwerdeführenden sind potenziell in gleicher Weise von der Funk- und Kabelaufklärung betroffen wie alle Kommunikationsteilnehmer (E. 6.2.2). Speziell betroffen sind Medienschaffende sowie Anwälte und Anwältinnen (E. 6.2.3).
Daten; Beschwerde; Kabel; Kabelaufklärung; Bundes; Recht; Beschwerdeführenden; Geheim; Überwachung; Gesuch; Urteil; Person; Kommunikation; Rechtsschutz; Massnahme; Massnahmen; Geheime; Schutz; Wirksam; Personen; Auskunft; Hinweis; Überwachungsmassnahme; Bundesverwaltungsgericht; Überwachungsmassnahmen; Wirksame; Gespeichert; Unabhängig; Richtendienst
147 I 268 (2C_175/2020)
Regeste
Art. 83 lit. c Ziff. 2 BGG ; Art. 8 EMRK ; prekärer Aufenthalt; Umwandlung des Status der vorläufigen Aufnahme in eine Aufenthaltsbewilligung im Lichte des Anspruchs auf Achtung des Privatlebens. Zulässigkeit der Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten gestützt auf einen potenziellen konventionsrechtlichen Anspruch auf Regularisierung der Anwesenheit in der Schweiz bejaht (E. 1).
Beschwerde; Aufenthalt; Aufenthalts; Beschwerdeführerin; Schweiz; Aufenthaltsbewilligung; Anspruch; Integration; Urteil; Person; Privat; Privatleben; Privatlebens; Achtung; Wegweisung; Rechtlich; Familie; Lichte; Anspruchs; Ausländer; Ausländische; Migration; Zumutbar; Status; Kanton; Anwesenheit; Eingriff; Personen; Sozial

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
RR.2021.198Beschwerde; Filter; öffnen; Hinzufügen; Auslieferung; Beschwerdeführer; Recht; Urteil; Bundes; Armenische; Urteile; Armenischen; Ersuchen; Armenien; Entscheid; Schweiz; Behörde; Staat; Gefängnis; Bundesgericht; Hende; Konto; Vollzug; Behörden; öffnen; Ersuchende; Bundesgerichts; Garantie; Entscheide
RR.2021.282, RP.2021.84Auslieferung; Beschwerde; öffnen; Filter; Hinzufügen; Recht; Entscheid; Beschwerdeführer; Entscheide; Urteil; BStGer; Polen; Polnische; Bundesgericht; Bundesstrafgericht; Urteile; Verfahren; Staat; Familie; Polnischen; Beschwerdeführers; Beschluss; Rechtshilfe; Verfahren; Bundesstrafgerichts; Mutter; Urteil; Schweiz; Bundesgerichts; Auslieferungsersuchen

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Meyer-Ladewig, Nettesheim Handkommentar EMRK2017
Martina Caroni Handkommentar zum Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer2010
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz