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Loi fédérale complétant le Code civil suisse (OR)

Der Art. 799 OR wurde aufgehoben oder ist bei Swissrights im Jahr 2021 nicht aufgenommen.

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
86 I 101Art. 88 OG. Legitimation zur staatsrechtlichen Beschwerde gegen die Verweigerung einer Baubewilligung.
Beschwerde; Rechtlich; Staatsrechtliche; Beschwerdeführer; Baurecht; Grundstück; Beschwerdeführerin; Baurechts; Baugenossenschaft; Recht; Staatsrechtlichen; Kaufsrecht; Regierungsrat; Baugesuch; Baubewilligung; Kanton; Eigentum; Kantonale; Entscheid; Interesse; Verfahren; Liegenschaft; Baurechtsvertrag; Mündlich; Eigentümerin; Urteil; Verkauf; Schaffhausen; Talberg; Bundesbahn
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