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Loi fédérale complétant le Code civil suisse (OR)

Der Art. 796 OR wurde aufgehoben oder ist bei Swissrights im Jahr 2021 nicht aufgenommen.

Art. 796 Loi fédérale complétant le Code civil suisse (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLB120033Voraussetzungen der Sicherheit für die EntschädigungBerufung; Berufungsklägerin; Zahlung; Betreibung; Berufungsbeklagte; Betreibungen; Konkurs; Zahlungsunfähigkeit; Recht; Gesellschaft; Berufungsbeklagten; Gesellschafter; Verlustscheine; Antrag; Leistung; Parteientschädigung; Forderung; Aberkennung; Behauptet; Sicherheit; Nachfrist; Betreibungsauszüge; Situation; Finanzielle; Person; Vergangenheit; Klägerschaft; Nachschusspflichten; Rechtsmittel-
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