E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Codice civile svizzero (CCS)

Der Art. 794 ZGB wurde aufgehoben oder ist bei Swissrights im Jahr 2022 nicht aufgenommen.

Art. 794 Codice civile svizzero (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHHE220062BauhandwerkerpfandrechtGesuch; Gesuchs; Gesuchsgegnerin; Partei; Tatsache; Regierapport; Tatsachen; Werkvertrag; Eintragung; Recht; Verfügung; Beilage; Beweis; Regierapporte; Frist; Grundbuch; Tatsachenbehauptungen; Grundstück; Eingabe; Verfahren; Beilagen; Reichte; Gericht; Partei; Parteien; Streitgegenständliche; Behauptung; Vertreten; Liegenschaft; Substanziierung
ZHNE180001KollokationForderung; Kredit; Pfand; Grundpfand; Abtretung; Berufung; Gesichert; Trete; Grundpfandverschreibung; Pfandrecht; Abtretungserklärung; Abgetreten; Gesicherte; Maximalhypothek; Pfandgesichert; Schuld; Hypothek; Gläubiger; Vorinstanz; Ursprünglich; Recht; Begründe; Forderungen; Zession; Beklagten; Konkurs; Begründet; Gesicherten
Dieser Artikel erzielt 7 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
126 III 467Art. 839 Abs. 3 ZGB, Art. 22 Abs. 2 GBV; Anerkennung der Forderung durch den Eigentümer oder deren Feststellung durch den Richter; Art der definitiven Eintragung des Bauhandwerkerpfandrechts. Der Subunternehmer muss nicht gleichzeitig gegen den Generalunternehmer auf Werklohnzahlung klagen, um legitimiert zu sein, die definitive Eintragung seines Pfandrechts zu erlangen (E. 3). Im Verfahren über die definitive Registrierung kann, falls die Bauarbeiten vollendet sind, einzig die Eintragung einer Kapitalhypothek im Sinne von Art. 794 Abs. 1 ZGB erwirkt werden (E. 4). Inscription; L'inscription; Entre; Entrepreneur; Créance; Hypothèque; Montant; Propriétaire; Définit; L'entrepreneur; Définitive; Cit; D'une; L'hypothèque; Action; Légale; Contre; Travaux; Général; Droit; Qu'il; Canton; Garantie; être; Sous-traitant; Cantonal; été; Comme; Entrepreneurs; Artisans
121 III 445Bauhandwerkerpfandrecht; Ersatzsicherheit (Art. 839 Abs. 3 ZGB), Verzugszinse (Art. 818 Abs. 1 Ziff. 3 ZGB); Willkür. Die Ersatzsicherheit im Sinne von Art. 839 Abs. 3 ZGB muss die gleiche Deckung bieten wie das Bauhandwerkerpfandrecht. Mit Blick auf diese Bestimmung ist die Auffassung unhaltbar, beim Bauhandwerkerpfandrecht bestehe aufgrund von Art. 818 Abs. 1 Ziff. 3 ZGB für Verzugszinse Sicherheit nur für 3 1/2 Jahre (E. 5a). Offengelassen wird die Frage des Gerichtsstandes bezüglich der Ersatzsicherheiten (E. 5b). Bauhandwerkerpfandrecht; Beschwerde; Sicherheit; Ersatzsicherheit; Obergericht; Verzugszinse; Gerichtsstand; Urteil; SCHUMACHER; Entscheid; Grundbuch; Bieten; Hiezu; Beschwerdegegner; Staatsrechtliche; Erwägungen; Löschen; Aufhebung; Beschwerde; Sicherheiten; Bauhandwerkerpfandrechte; Beantragt; Schriftenwechsel; Zinsen; Limitiert; Eintragung; Zeitlich; Deckung
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz