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Legge federale di complemento del Codice civile svizzero (OR)

Der Art. 791 OR wurde aufgehoben oder ist bei Swissrights im Jahr 2022 nicht aufgenommen.

Art. 791 Legge federale di complemento del Codice civile svizzero (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHHE190207OrganisationsmangelGesellschaft; Erben; Klage; Gesellschafter; Handelsregister; Kommentar; Erbengemeinschaft; Recht; Klägerische; Organisationsmangel; Klägerischen; Beklagten; Sachwalter; Basler; Kantons; Geschäftsführung; HRegV; Gericht; Sachwalters; Nachträglich; Einzelgericht; Erbschein; Nachträgliche; Stammanteile; Eintragung; SCHWEIZER; STAEHELIN; Streitgenossen
GRZK2 2021 43AberkennungsklageBerufung; Berufungsklägerin; Klagt; Berufungsbeklagte; Darlehen; Recht; Darlehens; Berufungsbeklagten; Gesellschaft; Person; Regionalgericht; Partei; Urteil; Hafte; Verfahren; Parteien; Verkauf; Sicherheit; Juristische; Wäre; Durchgriff; Kaufrecht; Die; Verlängerung; Bundesgericht; RG-act; Entscheid; Einzige; Rechtsöffnung
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