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Loi fédérale complétant le Code civil suisse (OR)

Der Art. 791 OR wurde aufgehoben oder ist bei Swissrights im Jahr 2022 nicht aufgenommen.

Art. 791 Loi fédérale complétant le Code civil suisse (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHHE190207OrganisationsmangelGesellschaft; Erben; Klage; Gesellschafter; Handelsregister; Kommentar; Erbengemeinschaft; Recht; Klägerische; Organisationsmangel; Klägerischen; Beklagten; Sachwalter; Basler; Kantons; Geschäftsführung; HRegV; Gericht; Sachwalters; Nachträglich; Einzelgericht; Erbschein; Nachträgliche; Stammanteile; Eintragung; SCHWEIZER; STAEHELIN; Streitgenossen
GRZK2 2021 43AberkennungsklageBerufung; Berufungsklägerin; Klagt; Berufungsbeklagte; Darlehen; Recht; Darlehens; Berufungsbeklagten; Gesellschaft; Person; Regionalgericht; Partei; Urteil; Hafte; Verfahren; Parteien; Verkauf; Sicherheit; Juristische; Wäre; Durchgriff; Kaufrecht; Die; Verlängerung; Bundesgericht; RG-act; Entscheid; Einzige; Rechtsöffnung
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