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Swiss Civil Code (SCC)

Art. 790SCC from 2021

Art. 790 Swiss Civil Code (SCC) drucken

Art. 790 B. Establishment and extinction / II. Extinction / 3. Prescription

3. Prescription

1 A real burden is not subject to prescription.

2 Each individual obligation is subject to prescription from the time it becomes the obligor’s personal debt.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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