Codice di procedura civile (CPC)
Art. 79 CPC dal 2023
Art. 79
Posizione del terzo denunciato
1 Il denunciato può:
- a.
- intervenire senz’altro a favore della parte che gli ha denunciato la lite; oppure
- b.
- col consenso della parte che gli ha denunciato la lite, condurre la causa in sua vece.
2 Se il denunciato rifiuta di intervenire o resta silente, il processo continua nondimeno il suo corso.
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Art. 79 Codice di procedura civile (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | HG200096 | Forderung | Partei; Zahlung; Klagt; Klagten; Beklagten; Recht; Parteien; Vertrag; Zahlung; Vertrags; Widerklage; Provision; Beweis; Forderung; Leistung; Agent; Vorauszahlung; Akontozahlung; Auftrag; Vorauszahlungen; Rechtsbegehren; Tozahlungen; Akontozahlungen; Klage; Gerin; Kündigung; Anspruch; Betreibung; Vertragsverhältnis |
ZH | HE180506 | Bauhandwerkerpfandrecht | Gesuch; Gesuchsgegnerin; Eintrag; Eintragung; Pfandrecht; Streit; Verfahren; Grundbuch; Grundstück; Gericht; Frist; Bauhandwerkerpfandrecht; Person; Ziffer; Liegende; Partei; Dispositiv; Erbracht; Partei; Leistungen; Glaubhaft; Pfandrechts; Training; Ordentlichen; Einzelgericht; Entscheid; Dispositiv-Ziffer; Montage; Rechnung |
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Anwendung im Verwaltungsgericht
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SG | HG.2005.123 | Entscheid Art. 3 lit. b UWG (SR 241) Art. 292 StGB (SR 311.0). Beurteilung der Lauterkeit von Werbeaussagen zur Saugkraft von Haushaltstaubsaugern zweier Konkurrenz-Produkte; Strafdrohung nach Art. 292 StGB nicht nur im Umfang der Gutheissung der Klage, sondern auch im Umfang der Klageanerkennung (Handelsgericht, 9. April 2008, HG.2005.123). | Saugleistung; Beklagten; Staubsauger; Recht; Marathon; Klage; Dauerhaft; Rechtsbegehren; Kläg;Saugkraft; Konstant; Modell; Aussage; Typen; Typenbezeichnung; Marathon; Werbeaussage; Saugleistung" Produkt; Saugkraftverlust; Werbeaussagen; Modelle; Werbung; kläg; Marathon" ;aspiration; hohe; Aussagen |
SG | HG.2005.105 | Entscheid Art. 50 Abs. 2, Art. 51 Abs. 1 OR (SR 220); Art. 72 VVG (SR 221.229.1); Art. 398 | Klagten; Beklagten; Vertrag; Schaden; Baugr; Unternehmer; Baugrube; Unternehmervariante; Ingenieur; Klage; Baugrubensicherung; Projekt; Architekt; Bauleitung; Kläg; Abklärung; Vertragsverletzung; Klageantwort; Grundlage; Architekten; Ausführung; Verschulden; Wäre; Zusammenhang; Diesbezüglich; Schadens; Kausalzusammenhang; Abklärungen; Recht |
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Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
119 III 28 | Einstellung des Konkurses (Art. 230 SchKG) und unentgeltliche Rechtspflege (Art. 4 BV). 1. Die Einstellung eines Konkurses richtet sich nach materiellrechtlichen Voraussetzungen (Art. 230 SchKG). Die Gewährung der unentgeltlichen Prozessführung begründet keinen voraussetzungslosen Anspruch auf Durchführung des Konkursverfahrens. 2. Ergibt sich aus den Akten klar, dass der Gesuchsteller bedürftig ist, so darf ihm die unentgeltliche Rechtspflege nicht durch allzu strenge Anwendung kantonaler Verfahrensvorschriften verweigert werden (Art. 4 BV). | Konkurs; Unentgeltliche; Recht; Prozessführung; Verfahren; Beschwerde; Konkursverfahren; SchKG; Unentgeltlichen; Gewährung; Gesuch; Entscheid; Beschwerdeführer; Verfahrens; Rechtspflege; Einstellung; Appellationshof; Konkursverfahrens; Konkurses; Urteil; Bundesgericht; Voraussetzungen; STOCKER; Konkurseröffnung; Oberhasli; Staatsrechtliche; Gesuchsteller; Schuldner; Konkursrichter |
Kommentare zum Gesetzesartikel
Autor | Kommentar | Jahr |
ÜbrigenLEUENBERGER, UFFER-TOBLER | Kommentar zur Zivilprozessordnung des Kantons St. Gallen | 1999 |