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Codice di procedura civile (CPC)

Art. 79 CPC dal 2023

Art. 79 Codice di procedura civile (CPC) drucken

Art. 79

Posizione del terzo denunciato

1 Il denunciato può:

a.
intervenire senz’altro a favore della parte che gli ha denunciato la lite; oppure
b.
col consenso della parte che gli ha denunciato la lite, condurre la causa in sua vece.

2 Se il denunciato rifiuta di intervenire o resta silente, il processo continua nondi­meno il suo corso.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 79 Codice di procedura civile (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHHG200096ForderungPartei; Zahlung; Klagt; Klagten; Beklagten; Recht; Parteien; Vertrag; Zahlung; Vertrags; Widerklage; Provision; Beweis; Forderung; Leistung; Agent; Vorauszahlung; Akontozahlung; Auftrag; Vorauszahlungen; Rechtsbegehren; Tozahlungen; Akontozahlungen; Klage; Gerin; Kündigung; Anspruch; Betreibung; Vertragsverhältnis
ZHHE180506BauhandwerkerpfandrechtGesuch; Gesuchsgegnerin; Eintrag; Eintragung; Pfandrecht; Streit; Verfahren; Grundbuch; Grundstück; Gericht; Frist; Bauhandwerkerpfandrecht; Person; Ziffer; Liegende; Partei; Dispositiv; Erbracht; Partei; Leistungen; Glaubhaft; Pfandrechts; Training; Ordentlichen; Einzelgericht; Entscheid; Dispositiv-Ziffer; Montage; Rechnung
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGHG.2005.123Entscheid Art. 3 lit. b UWG (SR 241) Art. 292 StGB (SR 311.0). Beurteilung der Lauterkeit von Werbeaussagen zur Saugkraft von Haushaltstaubsaugern zweier Konkurrenz-Produkte; Strafdrohung nach Art. 292 StGB nicht nur im Umfang der Gutheissung der Klage, sondern auch im Umfang der Klageanerkennung (Handelsgericht, 9. April 2008, HG.2005.123). Saugleistung; Beklagten; Staubsauger; Recht; Marathon; Klage; Dauerhaft; Rechtsbegehren; Kläg;Saugkraft; Konstant; Modell; Aussage; Typen; Typenbezeichnung; Marathon; Werbeaussage; Saugleistung" Produkt; Saugkraftverlust; Werbeaussagen; Modelle; Werbung; kläg; Marathon" ;aspiration; hohe; Aussagen
SGHG.2005.105Entscheid Art. 50 Abs. 2, Art. 51 Abs. 1 OR (SR 220); Art. 72 VVG (SR 221.229.1); Art. 398 Klagten; Beklagten; Vertrag; Schaden; Baugr; Unternehmer; Baugrube; Unternehmervariante; Ingenieur; Klage; Baugrubensicherung; Projekt; Architekt; Bauleitung; Kläg; Abklärung; Vertragsverletzung; Klageantwort; Grundlage; Architekten; Ausführung; Verschulden; Wäre; Zusammenhang; Diesbezüglich; Schadens; Kausalzusammenhang; Abklärungen; Recht
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
119 III 28Einstellung des Konkurses (Art. 230 SchKG) und unentgeltliche Rechtspflege (Art. 4 BV). 1. Die Einstellung eines Konkurses richtet sich nach materiellrechtlichen Voraussetzungen (Art. 230 SchKG). Die Gewährung der unentgeltlichen Prozessführung begründet keinen voraussetzungslosen Anspruch auf Durchführung des Konkursverfahrens. 2. Ergibt sich aus den Akten klar, dass der Gesuchsteller bedürftig ist, so darf ihm die unentgeltliche Rechtspflege nicht durch allzu strenge Anwendung kantonaler Verfahrensvorschriften verweigert werden (Art. 4 BV). Konkurs; Unentgeltliche; Recht; Prozessführung; Verfahren; Beschwerde; Konkursverfahren; SchKG; Unentgeltlichen; Gewährung; Gesuch; Entscheid; Beschwerdeführer; Verfahrens; Rechtspflege; Einstellung; Appellationshof; Konkursverfahrens; Konkurses; Urteil; Bundesgericht; Voraussetzungen; STOCKER; Konkurseröffnung; Oberhasli; Staatsrechtliche; Gesuchsteller; Schuldner; Konkursrichter

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
ÜbrigenLEUENBERGER, UFFER-TOBLER Kommentar zur Zivilprozessordnung des Kantons St. Gallen1999
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