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Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG)

Art. 79 UVG vom 2020

Art. 79 Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) drucken

Art. 79

1 Als schwere Waren im Sinne von Artikel 66 Absatz 1 Buchstabe h des Gesetzes gelten lose oder verpackte Güter von mindestens 50 kg Gewicht sowie Schüttgüter; Flüssigkeiten gelten als schwere Waren, wenn sie in Behältern gelagert werden, die zusammen mit dem Inhalt mindestens 50 kg wiegen.

2 Als grosse Menge gilt ein Gesamtgewicht von mindestens 20 Tonnen ständig gelagerter schwerer Ware.

3 Als Maschinen gelten insbesondere Aufzüge, Hubstapler, Krane, Seilwinden und Fördereinrichtungen.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2020 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
113 V 341Art. 66 Abs. 1 lit. h UVG, Art. 79 UVV: Unterstellung eines ungegliederten Betriebes. - Qualifizierung einer Warenhauskette als Handelsbetrieb im Sinne von Art. 66 Abs. 1 lit. h UVG (Erw. 7); der Begriff "Handelsbetrieb" ist nicht restriktiv auszulegen (Erw. 7c). - Die Betriebszentrale ist kein Betrieb im Sinne von Art. 66 UVG und damit kein selbständiges Unterstellungsobjekt (Erw. 3b); die Führung einer solchen Betriebszentrale gehört zum üblichen Tätigkeitsbereich eines Handelsbetriebes der gegebenen Grössenordnung, weshalb im unterstellungsrechtlichen Sinn ein ungegliederter Betrieb vorliegt (Erw. 6). - Die Unterstellung unter die SUVA ergibt sich in casu auch aufgrund der Tatsache, dass die Unternehmung in ihrer Betriebszentrale über einen Gleisanschluss verfügt (Erw. 7d). - Das Personal des ganzen Betriebes - einschliesslich jenes der Betriebszentrale - ist in casu obligatorisch bei der SUVA gegen Unfall zu versichern (Erw. 7e). Betrieb; Handel; Handels; Handelsbetrieb; Betriebszentrale; Unterstellung; Betriebsteil; Handelsbetriebe; Tätigkeitsbereich; Entscheid; Unfall; Schwere; Betriebsteile; Ständig; Betriebe; Versand; Handelsbetriebes; Verwaltung; Obligatorisch; Unfallversicherung; Gelagert; Rechtlich; Computerabteilung; Werbe; Verwaltungsgerichtsbeschwerde; Personal; Regionallager; Zentraleinkauf
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