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Loi fédérale sur la poursuite pour dettes et la faillite (LP)

Art. 79 LP de 2023

Art. 79 Loi fédérale sur la poursuite pour dettes et la faillite (LP) drucken

Art. 79

151

Le créancier à la poursuite duquel il est fait opposition agit par la voie de la procédure civile ou administrative pour faire reconnaître son droit. Il ne peut requérir la continuation de la poursuite qu'en se fondant sur une décision exécutoire qui écarte expressément l'oppo­sition.

151 Nouvelle teneur selon l'annexe 1 ch. II 17 du CPC du 19 déc. 2008, en vigueur depuis le 1er janv. 2011 (RO 2010 1739; FF 2006 6841).

2. Par la main­levée définitive >a. Titre de mainlevée >
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 79 Loi fédérale sur la poursuite pour dettes et la faillite (SchKG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHHG210189Forderung (URG)Beklagte; Klägerin; Beklagten; Gericht; Urheber; Kosten; Gemäss; Zürich; Festival; Gestellt; Verfügung; Parteien; Betreibung; Entschädigung; Klägerische; November; Festivals; Klägerischen; Rechnung; Stellte; Sachverhalt; Vergütungen; Klageantwort; September; Verwertungsgesellschaft; Unbestritten; Sendung; Fordert; Prozessvoraussetzungen; Gesetzt
ZHRT210202RechtsöffnungBeschwerde; Gesuch; Gesuchstellerin; Rechtsöffnung; Gesuchsgegnerin; Vorinstanz; Beschwerdeverfahren; Entscheid; November; Partei; Forderung; Unterschrift; Bundesgericht; Rechtsöffnungsgesuch; Vorinstanzlichen; Könne; Oktober; Verweis; Rechtsöffnungstitel; Offensichtlich; Betreibung; Eingereicht; Gelten; Zürich; Erwägung; Oberrichter; Summarische; Bekräftigten
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGKV-Z 2019/1Entscheid Art. 62, 102 und 104 OR; Art. 96 VVG: Abgrenzung zwischen Schadensversicherung und Summenversicherung. Rückforderung ausbezahlter Krankentaggeldleistungen infolge Überentschädigung teilweise gutgeheissen (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 20. Dezember 2019, KV-Z 2019/1). Beim Bundesgericht angefochten. Versicherung; Leistung; Recht; Beklagten; Partei; Leistungen; Parteien; Helsana; Summenversicherung; Betreibung; Verzug; Schadensversicherung; Schuldner; Forderung; Zeitraum; Gericht; Verzugszins; Ausgleichskasse; Klage; Zivilprozess; Mahnung; Versicherungsgericht; Taggeldleistungen; Erwerbsausfall; Verrechnung; Arbeitsunfähigkeit; Anspruch; Vorliegen; Überentschädigung
SGKV 2018/18Entscheid Art. 49 ATSG; Art. 64a KVG: Prüfung einer Prämienforderung sowie einer Rückforderung zu viel ausbezahlter Prämienverbilligungen. Rechtsöffnung erteilt (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 5. August 2019, KV 2018/18). Beschwerde; Prämie; Prämien; Beschwerdegegnerin; Beschwerdeführerin; Recht; Prämienverbilligung; Betreibung; Zahlung; Kanton; Prämienverbilligungen; Krankenversicherung; Rückforderung; Gebhard; Eugster; Kantons; Verzugszins; Sanagate; Versicherung; Bezahlt; Rechtsprechung; Betrag; Frist; Zeitraum; Forderung; Schulde; Gallen; Zahlungsfrist; Höhe; über
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 III 544 (5A_927/2020)
Regeste
Art. 8a Abs. 3 lit. d, Art. 88 Abs. 2 SchKG ; Gesuch um Nichtbekanntgabe der Betreibung an Dritte. Nach Ablauf der Jahresfrist für die Gültigkeit des Zahlungsbefehls gemäss Art. 88 Abs. 2 SchKG kann der Schuldner kein Gesuch um die Nichtbekanntgabe der Betreibung an Dritte nach Art. 8a Abs. 3 lit. d SchKG stellen (E. 3).
Betreibung; SchKG; Schuldner; Gläubiger; Recht; Nichtbekanntgabe; Gerecht; Betreibungsregister; Beschwerde; Gesuch; Urteil; Betreibungsamt; Zahlungsbefehl; Interesse; Ungerechtfertigt; Ungerechtfertigte; Bundesgericht; Frist; Schuldners; Schuldbetreibung; Jahresfrist; Verfahren; Gerechtfertigten; Konkurs; Betreibungen; Gläubigers; Rechtsvorschlag; Möglichkeit; Hinweis; Klage
139 III 498 (5A_295/2013)Art. 265a Abs. 1 SchKG, Art. 98 und 251 lit. d ZPO; Rechtsvorschlag mangels neuen Vermögens; Kostenvorschuss im summarischen Verfahren. Im summarischen Verfahren nach Rechtsvorschlag mangels neuen Vermögens ist der Schuldner die klagende Partei, von der das Gericht einen Kostenvorschuss verlangen kann (E. 2). SchKG; Recht; Rechtsvorschlag; Schuldner; Beschwerde; Vermögens; Betreibung; Kostenvorschuss; Gläubiger; Rechtsvorschlages; Verfahren; Partei; Richter; Bewilligung; Konkurs; Einrede; Beantragt; Entscheid; Mangels; Begründet; Gericht; Wechselbetreibung; Beschwerdeführerin; SchKG; Prüfung; Betreibungsamt; Obergericht; Klägerrolle

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-3982/2015Radio- und FernsehempfangsgebührenBeschwerde; Recht; Erstinstanz; Beschwerdeführer; Verfügung; Urteil; Feststellung; Vorinstanz; Entscheid; Verfahren; Feststellungsverfügung; BVGer; Gebühr; Bundesverwaltung; Verwaltung; Angefochtene; Bundesverwaltungsgericht; Radio; Verfahrens; Liegende; Rechtsöffnung; Behörde; Partei; Empfang; Aufhebung; Interesse; Betreibung; Schriftlich; Schutzwürdige; SchKG
A-4873/2014EnteignungAnker; Enteignete; Vertrag; Beschwerde; Entschädigung; Enteigner; Enteigneten; Nägel; Urteil; Recht; Vorgespannt; Vorgespannte; Dienstbarkeitsvertrag; Partei; Vorinstanz; Verfahren; Parteien; Enteignung; Entscheid; Ungespannte; Beschwerdeführer; Angefochten; SIA-Norm; Vorgespannten; Ankers; Erwähnt; Angefochtene; Bundesverwaltung

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
DANIEL STAEHELIN Kommentar zum SchKG2010
Daniel StaehelinBasler Kommentar, Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs2010
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