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Legge federale sulla esecuzione e sul fallimento (LEF)

Art. 79 LEF dal 2021

Art. 79 Legge federale sulla esecuzione e sul fallimento (LEF) drucken

Art. 79

157

Se è stata fatta opposizione contro l’esecuzione, il creditore, per far valere la propria pretesa, deve seguire la procedura civile o amministrativa. Può chiedere la continuazione dell’esecuzione soltanto in forza di una decisione esecutiva che tolga espressamente l’oppo­sizione.

157 Nuovo testo giusta l’all. 1 n. II 17 del Codice di procedura civile del 19 dic. 2008, in vigore dal 1° gen. 2011 (RU 2010 1739; FF 2006 6593).


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 79 Legge federale sulla esecuzione e sul fallimento (SchKG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPS220163PfändungsankündigungBeschwerde; Betreibung; Beschwerdeführer; Recht; Betreibungs; Betreibungsamt; Verfügung; SchKG; Rechtsvorschlag; Pfändung; Vorinstanz; Entscheid; Forderung; Beschwerdeverfahren; Krankenkasse; Pfändungsankündigung; Bundesgericht; Beschwerdeführers; Partei; Krankenkassen; IVm; Verfahren; Betreibungsamtes; Resp; Gangen; Sendung; Betreibung-Nr; Fällanden; Aufsichtsbehörde; IVm
ZHRT220123RechtsöffnungGesuch; Beschwerde; Recht; Gesuchsteller; öffnung; Rechtsöffnung; Vorinstanz; Nerin; Entscheid; SchKG; Vorinstanzliche; Rechtsöffnungstitel; Beschwerdeverfahren; Gesuchsgegnerin; Urteil; Gericht; Vorinstanzlichen; Verbindung; Eingabe; Wesentlichen; Rechtsöffnungsgesuch; Gläubiger; Abgewiesen; Angefochten; Setze; Anträge; Bundesgericht; Begründet; Angestellten; Unrichtig
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGKV-Z 2019/1Entscheid Art. 62, 102 und 104 OR; Art. 96 VVG: Abgrenzung zwischen Schadensversicherung und Summenversicherung. Rückforderung ausbezahlter Krankentaggeldleistungen infolge Überentschädigung teilweise gutgeheissen (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 20. Dezember 2019, KV-Z 2019/1). Beim Bundesgericht angefochten. Versicherung; Leistung; Recht; Beklagten; Partei; Leistungen; Parteien; Helsana; Summenversicherung; Betreibung; Verzug; Schadensversicherung; Schuldner; Forderung; Zeitraum; Gericht; Verzugszins; Ausgleichskasse; Klage; Zivilprozess; Mahnung; Versicherungsgericht; Taggeldleistungen; Erwerbsausfall; Verrechnung; Arbeitsunfähigkeit; Anspruch; Vorliegen; Überentschädigung
SGKV 2018/18Entscheid Art. 49 ATSG; Art. 64a KVG: Prüfung einer Prämienforderung sowie einer Rückforderung zu viel ausbezahlter Prämienverbilligungen. Rechtsöffnung erteilt (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 5. August 2019, KV 2018/18). Beschwerde; Prämie; Prämien; Beschwerdegegnerin; Beschwerdeführerin; Recht; Prämienverbilligung; Betreibung; Zahlung; Kanton; Prämienverbilligungen; Krankenversicherung; Rückforderung; Gebhard; Eugster; Kantons; Verzugszins; Sanagate; Versicherung; Bezahlt; Rechtsprechung; Betrag; Frist; Zeitraum; Forderung; Schulde; Gallen; Zahlungsfrist; Höhe; über
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 III 544 (5A_927/2020)
Regeste
Art. 8a Abs. 3 lit. d, Art. 88 Abs. 2 SchKG ; Gesuch um Nichtbekanntgabe der Betreibung an Dritte. Nach Ablauf der Jahresfrist für die Gültigkeit des Zahlungsbefehls gemäss Art. 88 Abs. 2 SchKG kann der Schuldner kein Gesuch um die Nichtbekanntgabe der Betreibung an Dritte nach Art. 8a Abs. 3 lit. d SchKG stellen (E. 3).
Betreibung; SchKG; Schuldner; Gläubiger; Recht; Nichtbekanntgabe; Gerecht; Betreibungsregister; Beschwerde; Gesuch; Urteil; Betreibungsamt; Zahlungsbefehl; Interesse; Ungerechtfertigt; Ungerechtfertigte; Bundesgericht; Frist; Schuldners; Schuldbetreibung; Jahresfrist; Verfahren; Gerechtfertigten; Konkurs; Betreibungen; Gläubigers; Rechtsvorschlag; Möglichkeit; Hinweis; Klage
139 III 498 (5A_295/2013)Art. 265a Abs. 1 SchKG, Art. 98 und 251 lit. d ZPO; Rechtsvorschlag mangels neuen Vermögens; Kostenvorschuss im summarischen Verfahren. Im summarischen Verfahren nach Rechtsvorschlag mangels neuen Vermögens ist der Schuldner die klagende Partei, von der das Gericht einen Kostenvorschuss verlangen kann (E. 2). SchKG; Recht; Rechtsvorschlag; Schuldner; Beschwerde; Vermögens; Betreibung; Kostenvorschuss; Gläubiger; Rechtsvorschlages; Verfahren; Partei; Richter; Bewilligung; Konkurs; Einrede; Beantragt; Entscheid; Mangels; Begründet; Gericht; Wechselbetreibung; Beschwerdeführerin; SchKG; Prüfung; Betreibungsamt; Obergericht; Klägerrolle

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-3982/2015Radio- und FernsehempfangsgebührenBeschwerde; Recht; Erstinstanz; Beschwerdeführer; Verfügung; Urteil; Feststellung; Vorinstanz; Entscheid; Verfahren; Feststellungsverfügung; BVGer; Gebühr; Bundesverwaltung; Verwaltung; Angefochtene; Bundesverwaltungsgericht; Radio; Verfahrens; Liegende; Rechtsöffnung; Behörde; Partei; Empfang; Aufhebung; Interesse; Betreibung; Schriftlich; Schutzwürdige; SchKG
A-4873/2014EnteignungAnker; Enteignete; Vertrag; Beschwerde; Entschädigung; Enteigner; Enteigneten; Nägel; Urteil; Recht; Vorgespannt; Vorgespannte; Dienstbarkeitsvertrag; Partei; Vorinstanz; Verfahren; Parteien; Enteignung; Entscheid; Ungespannte; Beschwerdeführer; Angefochten; SIA-Norm; Vorgespannten; Ankers; Erwähnt; Angefochtene; Bundesverwaltung

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
DANIEL STAEHELIN Kommentar zum SchKG2010
Daniel StaehelinBasler Kommentar, Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs2010
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