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Loi fédérale sur la circulation routière (LCR)

Art. 79 LCR de 2020

Art. 79 Loi fédérale sur la circulation routière (LCR) drucken

Art. 79


1 Abrogé par le ch. I de la LF du 4 oct. 2002, avec effet au 1er févr. 2003 (RO 2003 222; FF 2002 4093).


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2020 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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