144 V 63 | Art. 23 lit. a BVG; Art. 28 Abs. 1 lit. b und Art. 28a Abs. 3 IVG; Invalidenleistungen der beruflichen Vorsorge bei Teilerwerbstätigkeit. Der vorsorgerechtlich relevante Invaliditätsgrad bemisst sich aufgrund eines Valideneinkommens entsprechend dem Grad der Teilerwerbstätigkeit und nicht im Verhältnis zu einer (hypothetischen) Vollzeiterwerbstätigkeit (E. 6.2; Bestätigung der Rechtsprechung). Für den Fall, dass die Invalidenversicherung den Invaliditätsgrad bezogen auf ein Vollzeitpensum ermittelt hat, bietet sich als klarster und einfachster Berechnungsvorgang an, dass die Vorsorgeeinrichtung das von der Invalidenversicherung festgesetzte Valideneinkommen, an das sie grundsätzlich gebunden ist, auf das ausgeübte Teilzeitpensum herunterrechnet und gestützt darauf (sowie auf die übrigen grundsätzlich bindenden Parameter) einen neuerlichen Einkommensvergleich durchführt (E. 6.3.2). | Invalidität; Invaliditätsgrad; Vorsorge; Invaliden; Beschwerde; Fähigkeit; Beruflich; Berufliche; Arbeitsunfähigkeit; Stunden; Ausgeübt; Urteil; Valideneinkommen; Vorsorgerechtlich; Beruflichen; Invalidenversicherung; Anspruch; Leistung; Hypothetische; Person; Eintritt; Entscheid; Ausgeübte; Beschwerdegegnerin; Methode; Einkommen; Vorsorgeeinrichtung; Beschäftigung; Ermittelt; Bezogen |
142 II 399 | Art. 33 Abs. 1 lit. d DBG; Art. 9 Abs. 2 lit. d StHG; Art. 79b Abs. 3 und 4 BVG; Art. 22c FZG. Abzug von Beiträgen an die berufliche Vorsorge bei Wiedereinkauf nach Scheidung. Kapitalbezugssperre. Steuerumgehung. Auslegung von Art. 79b Abs. 3 und 4 BVG (E. 3.2-3.3.5): Insbesondere die teleologische Auslegung (E. 3.3.4) führt zum Ergebnis, dass sich die in Art. 79b Abs. 4 BVG enthaltene Ausnahme auch auf die in Art. 79b Abs. 3 BVG vorgesehene dreijährige Sperrfrist bezieht. Ein Kapitalbezug innerhalb von drei Jahren ist im Falle eines Wiedereinkaufs nach Scheidung oder gerichtlicher Auflösung der eingetragenen Partnerschaft nicht ausgeschlossen. Ein Abzug nach Art. 33 Abs. 1 lit. d DBG ist nicht zulässig, wenn eine Steuerumgehung vorliegt (Bestätigung der Rechtsprechung; E. 4.2). Steuerumgehung vorliegend bejaht (E. 4.4). | Einkauf; Vorsorge; Kapital; Beschwerde; Scheidung; Steuerumgehung; Beschwerdeführer; Abzug; Wiedereinkauf; Kapitalbezug; Urteil; Begrenzung; Darlehen; Pensionskasse; Sperrfrist;Vorsorgeeinrichtung; Vorinstanz; Rechtsprechung; Missbräuchlich; Leistungen; Steuerersparnis; Höhe; Einkaufs; Element; Vorgehen; Schliesse; Wiedereinkäufe; Steuerlich |