1 Stellen das Gesetz oder die Statuten auf den wirklichen Wert der Stammanteile ab, so können die Parteien verlangen, dass dieser vom Gericht bestimmt wird.
2 Das Gericht verteilt die Kosten des Verfahrens und der Bewertung nach seinem Ermessen.
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | HE140448 | Organisationsmangel | Revision; Anspruch; Gesellschafter; Beklagten; Begehren; Revisionsstelle; Abfindung; Stammanteile; Gericht; Wirklichen; Schwerde; Ordentliche; Rechtlich; Betrag; Ausgeschiedene; Beruft; Verlangen; Einsetzung; Ausbezahlt; Gesellschafterversammlung; Schränkte; Finanziellen; Handelsgericht; Geschäftsjahr; Kantons; Fehlt; Werthaltigkeit; Auszahlung |