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Codice civile svizzero (CCS)

Der Art. 788 ZGB wurde aufgehoben oder ist bei Swissrights im Jahr 2022 nicht aufgenommen.

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
131 I 321Art. 9 und 26 BV; Eigentumsgarantie; Wassertaxen; Kündigung einer altrechtlichen, unentgeltlichen Wasserlieferungspflicht (Grundlast). Ein vor dem Inkrafttreten des ZGB rechtmässig erworbenes - privates und unentgeltliches - Recht auf Quellwasserbezug besteht (als Grunddienstbarkeit) auch ohne späteren Eintrag im Grundbuch weiter. Dies gilt auch für die als Ersatz für die Beeinträchtigung dieses Rechts (infolge Erstellens einer öffentlichen Wasserversorgung) durch Gerichtsurteil im Jahre 1901 der Gemeinde Altdorf im Sinne einer Grundlast auferlegte unentgeltliche Wasserlieferungspflicht zu Gunsten der ursprünglich Berechtigten. Diese Verpflichtung steht zwar unter dem Schutz der Eigentumsgarantie, kann aber in (analoger oder direkter) Anwendung von Art. 788 ZGB nach Ablauf von dreissig Jahren gekündigt werden (E. 5). Die altrechtliche unentgeltliche Wasserlieferungspflicht kann nur gegen Entschädigung abgelöst bzw. gekündigt werden. Kriterien für deren Bemessung; Berücksichtigung besonderer Verhältnisse (E. 6). Wasser; Recht; Recht; Grundlast; Altdorf; Beschwerde; Ablösung; Gemeinde; Wasserlieferung; Obergericht; Altrechtlich; Urteil; Altrechtliche; Unentgeltlich; Entschädigung; Wasserversorgung; Beschwerdeführerin; Unentgeltliche; Wasserrecht; Obligatorische; Quelle; Eigentum; Quellen; Kantons; Wasserlieferungspflicht; Rechte; Inkrafttreten; Eigentums; Entscheid; Grundbuch
124 III 196Ordentliche Ersitzung einer Grundlast (Art. 661 ZGB , Art. 731 Abs. 2 und Abs. 3 ZGB, Art. 783 Abs. 3 ZGB, Art. 788 Abs. 2 ZGB und Art. 919 Abs. 2 ZGB; Art. 18 OR). Wasserbezugsrechte, die wegen Formmangels zu Unrecht im Grundbuch eingetragen sind, können ersessen werden (E. 2b). Wasserbezugsrecht; Grundlast; Grundbuch; Wasserbezugsrechte; Ersitzung; Entschädigungslos; Gekündigt; Appellationshof; Beklagten; Recht; Bestehende; Berufung; Verpflichtung; X-Wasserversorgung; Ersessen; Dienstbarkeiten; Ordentliche; Wasserlieferung; Grunddienstbarkeit; Löschung; Zürcher; Urteil; Klage; Tragene; Ausübung; Unrecht; Berner; Beschluss
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