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Code civil suisse (CC)

Art. 784 CC de 2021

Art. 784 Code civil suisse (CC) drucken

Art. 7841B. Constitution et extinction / I. Constitution / 2. Charges foncières de droit public

2. Charges foncières de droit public

Les dispositions sur les hypothèques légales du droit cantonal sont applicables par analogie à la constitution des charges foncières de droit public et à leurs effets à l’égard des tiers de bonne foi.


1 Nouvelle teneur selon le ch. I 1 de la LF du 11 déc. 2009 (Cédule hypothécaire de registre et droits réels), en vigueur depuis le 1er janv. 2012 (RO 2011 4637; FF 2007 5015).


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 784 Code civil suisse (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
LU7H 15 178Die Ansprüche Privater aus öffentlich-rechtlichen Verträgen sind nicht von Vornherein als von der Eigentumsgarantie geschützte wohlerworbene Rechte zu qualifizieren, sondern sind vielmehr jeweils unter dem Blickwinkel des Vertrauensschutzes zu prüfen. Die Übertragbarkeit eines Anspruchs kann nicht allein daraus abgeleitet werden, dass dieser durch öffentlich-rechtlichen Vertrag begründet worden sei (E. 3.3). Der behauptete Anspruch ist weder dinglich (E. 3.4) noch realobligatorisch (E. 3.5), sondern persönlicher Natur. Der persönliche Anspruch ist nicht rechtsgeschäftlich übertragbar (E. 3.6). Recht; Rechte; Abgabe; Anspruch; Vertrag; öffentlich; Wohlerworbene; öffentlich-rechtliche; Befreiung; Behauptete; übertragbar; Hinweis; Forderung; Eigentum; Hinweisen; Vertraglich; Natur; Grundbuch; Urteil; Übertragbarkeit; Eigentums; Verhältnisse; Vertrauens; Herabsetzung; Verwaltung; Pflicht; Vertrags
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