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Swiss Civil Code (SCC)

Art. 781SCC from 2022

Art. 781 Swiss Civil Code (SCC) drucken

Art. 781

a596

The beneficiaries of an easement recorded in the land register are subject by analogy to the provisions on judicial measures in the event that the owner cannot be found or in the absence of the required management bodies of a legal entity.

596 Inserted by No I 1 of the FA of 11 Dec. 2009 (Register Mortgage Certificates and other amendments to Property Law), in force since 1 Jan. 2012 (AS 2011 4637; BBl 2007 5283).


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 781 Swiss Civil Code (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHNG170002Forderung aus MietvertragBerufung; Sklägerin; Berufungsklägerin; Klagte; Berufungsbeklagte; Recht; Beklagten; Berufungsbeklagten; Geschäfts; Restaurant; Vorinstanz; Partei; Grundstück; Entscheid; Rants; Parteien; Restaurants; Entgeltliche; Mietvertrag; Miete; Geschäftsraum; Mietgericht; Unentgeltliche; Vertrag; Sachverhalt; Obergericht; Bülach; Bundesgericht
ZHAA070021Subsidiarität der Nichtigkeitsbeschwerde im Zusammenhang mit ServitutBeschwerde; Beschwerdeführerin; Beschwerdegegnerin; Urteil; Bundes; Servitut; Bundesgericht; Recht; Klage; Gewerbe; Entscheid; Zivil; Angefochtene; Stadt; Liegenschaft; Vorliegenden; Privatrechtliche; Nichtigkeit; Vorinstanz; Handeln; Nichtigkeitsbeschwerde; Obergeschoss; Zweck; Verfügung; Anspruch; Widerklage; Obergericht; Treten; Einzutreten
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGB 2019/207Entscheid Leistungen der Gemeinde an die Sanierung einer Schiessanlage, Art. 133 Abs. 1 Satz 1 MG, Art. 2 Abs. 1, Art. 7 Abs. 1 Ingress und lit. c, Art. 8 Satz 1 f. SchAV. Die Beschwerdegegnerin ermöglicht ihren Schiesspflichtigen für ausserdienstliche militärische Schiessübungen den Zugang zu zwei 300-m- Schiessanlagen und kommt damit ihren schiessrechtlichen Pflichten innerhalb ihres Gemeindegebietes nach. Damit besteht keine militärrechtliche Verpflichtung der Beschwerdegegnerin, sich in die 300-m- Schiessanlage der Beschwerdeführerin einzukaufen und angemessene Beiträge an deren Unterhalt und Erneuerung zu entrichten (E. 3), (Verwaltungsgericht, B 2019/207). Gegen dieses Urteil wurde Beschwerde beim Bundesgericht erhoben (Verfahren 1C_293/2020). Beschwerde; Schiessanlage; Beschwerdegegnerin; Gemeinde; Schiessanlagen; Beschwerdeführer; Beschwerdeführerin; Schiessverein; -m-Schiessanlage; SchAV; Bundes; Schiessvereine; Schützen; Dienst; Hinweis; Vorinstanz; Baurecht; Beiträge; Recht; Anlage; Schiesspflicht; Erneuerung; Entscheid; Schützengesellschaft; Unterhalt; Schiessübungen; Stadt; Verfahren; Verfügung
LUA 07 72_1Der Rückbehalt eines Nutzungsrechts an einem Teil eines Parkhauses durch die Verkäuferschaft stellte im konkreten Fall eine steuerbegründende Handänderung gestützt auf § 2 Ziff. 3 lit. c HStG dar.Grundstück; Eigentümer; Beschwerdeführerin; Handänderung; Benutzungsrecht; Person; Autotresor; Recht; Grundstücks; Belastung; Parkhaus; Eigentümerdienstbarkeit; Eigentümers; Beeinträchtigung; Unbefristet; Parkplätze; übertragbar; Wesentliche; Grundstücke; Eigentümerschaft; Zeitlich; Steuerbegründende; Vertrag; Baurecht; Nutzniessung; Dauernde; Beschwerdegegnerin; Stehende; Berechtigte
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
137 III 444 (5A_235/2011)Art. 781 ZGB; Inhalt und Umfang eines Kiesausbeutungsrechts. Der privatrechtliche Dienstbarkeitsvertrag und die öffentlich-rechtliche Kiesabbaubewilligung bestimmen Inhalt und Umfang der im Grundbuch als "Kiesausbeutungsrecht" eingetragenen Dienstbarkeit. Die dingliche Berechtigung umfasst nicht nur den Abbau von Sand, Kies und weiteren Materialien, sondern auch sämtliche Tätigkeiten auf dem belasteten Grundstück, die zur Wiederherrichtung nicht mehr genutzter Abbaustellen erforderlich sind (E. 2-4). Beschwerde; Beschwerdegegnerin; Grundbuch; Kiesausbeutung; Kiesausbeutungsrecht; Beschwerdeführerin; Kiesabbau; Grundstück; Abbau; Dienstbarkeitsvertrag; Aushub; Obergericht; Zustand; öffentlich-rechtliche; Aushubmaterial; Kiesausbeutungsrecht; Recht; Zusatzvereinbarung; Abgebaut; Grundeigentümer; Abgebauten; Materialien; Bewilligung; Vertrag; Rekultivierung; Vorschrift; Wiederherstellung; Auslegung; Grundbucheintrag; Rechte
116 II 281Nutzungsdienstbarkeit an einem Teil eines Grundstückes (Art. 745 ff. und 781 ZGB). Die Nutzniessung im Sinne von Art. 745 ff. ZGB kann nicht derart auf einzelne Teile eines Grundstückes beschränkt werden, dass der Nutzen an den übrigen Teilen dem Eigentümer verbleibt. Eine in dieser Weise auf einzelne Teile eines Grundstückes beschränkte Nutzniessungsdienstbarkeit kann nur als andere Dienstbarkeit im Sinne von Art. 781 ZGB im Grundbuch eingetragen werden. Nutzniessung; Wohnrecht; Gebäude; Grundstück; Eigentümer; Gebäudeteil; Beschränkte; Recht; Eigentum; Wohnung; Ehegatte; Ehegatten; Dienstbarkeiten; Grundbuch; Gebäudeteile; Eigentums; Aufteilung; Liegenschaft; Grundstücks; Irreguläre; Beschränkten; Nutzniesser; Ausübung; Nutzungsdienstbarkeit; Genuss; Bestimmungen

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-3828/2020BahninfrastrukturBeschwerde; Leitung; Recht; Beschwerdeführer; Leitung; Recht; Langen; Beschwerdegegnerin; Plangenehmigung; Interesse; Urteil; Gewässer; Bundes; Grundstück; Beschwerdeführerin; Verfahren; Enteignung; Vorinstanz; Schutz; Interessen; Bahnstrom; Partei; Durchleitung; Grundstücke; BVGer; Kabelleitung; Projekt; Aufgr; Stehende
A-6382/2017BahninfrastrukturBeschwerde; Fügung; Verfügung; Angefochten; Vorinstanz; Führende; Angefochtene; Beschwerdeführende; Enteignung; Beschwerdeführenden; Gemeinde; Bundesverwaltungsgericht; Recht; Beschwerdegegnerin; Person; Fahrwegrecht; Auflage; Bahnübergang; Urteil; Grundstück; Chamues-ch; Angefochtenen; Grundbuch; Personaldienstbarkeit; Erwägung; Interesse; Aufhebung
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