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Loi fédérale complétant le Code civil suisse (OR)

Der Art. 780 OR wurde aufgehoben oder ist bei Swissrights im Jahr 2021 nicht aufgenommen.

Art. 780 Loi fédérale complétant le Code civil suisse (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGAHV 2006/30Entscheid Art. 5 AHVG, AHV-Beitragspflicht. 1.) Eine (buchführungspflichtige) GmbH hat sich angebliche Buchungsfehler anzurechnen, wenn sie ihre Buchhaltung durch eine Drittperson erledigen lässt. 2.) Aushilfsköche sind in der Regel als Unselbstständigerwerbende beitragspflichtig (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 18. Juni 2007, AHV 2006/30). Beschwerde; Arbeit;Beschwerdeführerin; Beiträge; Betrag; Beschwerdegegnerin; Selbstständige; Arbeitnehmer; Einsprache; Selbstständiger; Unselbstständig; Einspracheentscheid; Entgelt; Erwerbstätigkeit; Teilweise; Arbeitgeber; Ausgleichskasse; Stellt; Unselbstständige; Massgebenden; Unselbstständiger; Führt; Nachtragsverfügung; Geltend; Soweit; Geleistete

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGAHV 2006/30Entscheid Art. 5 AHVG, AHV-Beitragspflicht. 1.) Eine (buchführungspflichtige) GmbH hat sich angebliche Buchungsfehler anzurechnen, wenn sie ihre Buchhaltung durch eine Drittperson erledigen lässt. 2.) Aushilfsköche sind in der Regel als Unselbstständigerwerbende beitragspflichtig (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 18. Juni 2007, AHV 2006/30). Beschwerde; Arbeit; Träge;Beschwerdeführerin; Beiträge; Betrag; Selbstständige; Beschwerdegegnerin; Arbeitnehmer; Einsprache; Selbstständiger; Einspracheentscheid; Unselbstständig; Erwerbstätigkeit; Entgelt; Teilweise; Arbeitgeber; Tragsverfügung; Ausgleichskasse; Unselbstständige; Unselbstständiger; Recht; Gelte; Zahlung; Geleistete; Gericht; Verfügung; Verfahren; Revisor
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
81 IV 2381. Art. 110 Ziff. 5, 251, 253 StGB. Urkundenfälschung und Erschleichung falscher Beurkundungen, begangen durch Vortäuschung und Überbewertung von Sacheinlagen in einer Bilanz, dem Sacheinlagevertrag, den Statuten, dem öffentlichen Errichtungsakt und dem Handelsregistereintrag anlässlich der Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Erw. 1-3). 2. Verhältnis der Art. 251 und 253 StGB zu Art. 1 Abs. 1 BG vom 6. Oktober 1923 betreffend Strafbestimmungen zum Handelsregister- und Firmenrecht (Erw. 4). Melliger; Gesellschaft; Tatsache; Urkunde; Sacheinlage; Beschwerdeführer; Tatsachen; Handelsregister; Recht; Beurkundet; Beweis; Gründer; Beurkundung; Breymayer; Statuten; Recht; Falsche; Werkzeuge; Maschinen; Gründung; Bundesgesetz; Fahrnisbaute; Erklärungen; Bilanz; Sacheinlagevertrag; Register; Melligers; Brachte; Eintragung
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