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Civil Procedure Code (CPC)

Art. 78CPC from 2021

Art. 78 Civil Procedure Code (CPC) drucken

Art. 78 Principles

1 A party may notify a third party of the dispute if, in the event of being unsuccessful, he or she might take recourse against or be subject to recourse by a third party.

2 The notified third party may also give notice of the dispute.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 78 Civil Procedure Code (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHHE230005BauhandwerkerpfandrechtGesuch; Gesuchs; Gesuchsgegnerin; Eintrag; Eintragung; Streit; Stück; Grundbuch; Frist; Grundstück; Verfahren; Recht; Pfandsumme; Werklohn; Pfandrecht; Bauhandwerkerpfandrecht; Inkl; Partei; Höhe; MwSt; Gericht; Buchamt; Subunternehmer; Vollendung; Rechnung; Werkvertrag; Grundbuchamt; Kündung; Streitberufene; Unternehmer
ZHHE180478BauhandwerkerpfandrechtGesuch; Gesuchsgegnerin; Eintrag; Eintragung; Recht; Bauhandwerkerpfandrecht; Grundbuch; Pfandrecht; Frist; Gericht; Pfandsumme; Partei; Verfahren; Rechnung; Arbeit; Geleistet; SIA-Norm; Zürich; Streit; Grundbuchamt; Akontorechnung; Verfügung; Gemachte; Ordentlichen; Einzelgericht; Grundstück; Dargetan; Dispositiv-Ziffer; Parteien
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGHG.2002.40Entscheid Art. 21 LugÜ (SR 0.275.11) / Art. 27 EuGVO; Art. 17 f. LugÜ; Art. 1 Abs. 2, 3 Schweiz; Gerichtsstand; LugÜ; Innerstaatliche; Schweizer; Stellen; Gerichte; Parteiwille; Kriterium; Vereinbart; Verpflichtung; Internationalen; Parteien; Verfügung; Innerstaatlichen; Zuständigkeit; Ansässige; örtliche; Anlehnung; Lücke; Handelsgericht; Zulässigerweise; Richter; Füllen; Bleiben; Schweizerisches; Zivilgesetzbuch; Anknüpfungs; Zuordnungskriterium; Lückenfüllung
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
139 III 67 (4A_435/2012)Streitwert. Kein Streitwerterfordernis für Beschwerden in Zivilsachen gegen Urteile kantonaler Handelsgerichte (Art. 74 Abs. 2 lit. b BGG i.V.m. Art. 6 ZPO); Streitwert als Voraussetzung der sachlichen Zuständigkeit des Handelsgerichts gemäss Art. 6 Abs. 2 lit. b ZPO (E. 1.2).
Regeste b
Streitverkündungsklage. Streitverkündungsklage gemäss Art. 81 f. ZPO; Voraussetzungen und Tragweite des Zulassungsverfahrens (E. 2).
Streitverkündung; Beschwerde; Streitverkündungsklage; Prozess; Zivil; Beschwerdegegnerin; Sachlich; Recht; Sachliche; Handelsgericht; Zulassung; Beschwerdeführerin; Schweizer; Partei; Vorinstanz; Anspruch; Zivilprozessordnung; Voraussetzung; Klage; Verfahren; Gericht; Streitwert; Revisionsstelle; Pflicht; Schaden; Hauptklage; Pflichtverletzung; Kanton
124 I 241Kostenvorschusspflicht der beklagten Partei im Bernischen Zivilprozess (Art. 57 ZPO/BE; Art. 4 BV). Die in Art. 57 Abs. 1 und 2 ZPO/BE normierte Regelung, auch von der beklagten Partei und unter Androhung der Säumnisfolgen gemäss Art. 286 ZPO/BE einen Vorschuss für die mutmasslichen Gerichtskosten zu verlangen, verstösst nicht gegen Art. 4 BV (E. 4). Partei; Recht; Beweis; Vorschuss; Beschwerde; Zivilprozess; Gericht; Verfahren; Klage; Kanton; Kostenvorschuss; Gehör; Beschwerdeführerin; Staatliche; Beklagten; Verfahrens; Anspruch; LEUCH/MARBACH/KELLERHALS; Praxis; Beweise; Partei; Säumnis; Kantone; Gerichtskosten; Parteien; Leistung; Ansprüche; Unentgeltliche; Gerichtsgebühr; Entscheid
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