E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Swiss Civil Code (SCC)

Art. 78SCC from 2021

Art. 78 Swiss Civil Code (SCC) drucken

Art. 78 D. Dissolution / I. Manner of dissolution / 3. By court order

3. By court order

Where the objects of the association are unlawful or immoral, the competent authority or an interested party may apply for a court order of dissolution.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Art. 78 Swiss Civil Code (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
GRPZ-06-206-Verfahren; Gericht; Verfahren; Partei; Rekurs; Kanton; Bezirk; GestG; Handelsregister; Auflösung; Bezirksgericht; Kantons; Verfahrens; EGzOR; Gesuch; Gegnerin; Aktiengesellschaft; Ständigkeit; Richtsbarkeit; Partei; SchlBest; Richter; Bezirksgerichtspräsident; Freiwilligen; Gerichtsbarkeit; Bünden; Zuständigkeit

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
137 III 444 (5A_235/2011)Art. 781 ZGB; Inhalt und Umfang eines Kiesausbeutungsrechts. Der privatrechtliche Dienstbarkeitsvertrag und die öffentlich-rechtliche Kiesabbaubewilligung bestimmen Inhalt und Umfang der im Grundbuch als "Kiesausbeutungsrecht" eingetragenen Dienstbarkeit. Die dingliche Berechtigung umfasst nicht nur den Abbau von Sand, Kies und weiteren Materialien, sondern auch sämtliche Tätigkeiten auf dem belasteten Grundstück, die zur Wiederherrichtung nicht mehr genutzter Abbaustellen erforderlich sind (E. 2-4). Beschwerde; Beschwerdegegnerin; Grundbuch; Kiesausbeutung; Kiesausbeutungsrecht; Beschwerdeführerin; Kiesabbau; Grundstück; Abbau; Dienstbarkeitsvertrag; Aushub; Obergericht; Zustand; öffentlich-rechtliche; Aushubmaterial; Kiesausbeutungsrecht; Recht; Zusatzvereinbarung; Abgebaut; Grundeigentümer; Abgebauten; Materialien; Bewilligung; Vertrag; Rekultivierung; Vorschrift; Wiederherstellung; Auslegung; Grundbucheintrag; Rechte
134 III 467 (5A_74/2008)Art. 78 Abs. 1 IPRG; Anerkennung einer ausländischen Adoption. Eine ausländische Adoption kann im Erbteilungsprozess vorfrageweise anerkannt werden, wenn sie im Staat des Wohnsitzes oder im Heimatstaat der adoptierenden Person oder der adoptierenden Ehegatten ausgesprochen wurde, nicht hingegen, wenn sie im Staat des Wohnsitzes oder des gewöhnlichen Aufenthaltes oder im Heimatstaat der adoptierten Person erfolgt ist (E. 2-4). Adoption; Anerkennung; Recht; Kindes; Schweiz; Ausländische; Beschwerde; Behörde; Beschwerdeführerin; Nationale; Adoptionen; Wohnsitz; Zuständigkeit; Kanton; International; Behörden; Entscheid; Kantons; Ehegatten; Verfahren; Heimat; Ausländischen; Staat; Person; Internationale; Spanien; Adoptierenden; Kinder; Gesetzlich; Ausland

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-6382/2017BahninfrastrukturBeschwerde; Fügung; Verfügung; Angefochten; Vorinstanz; Führende; Angefochtene; Beschwerdeführende; Enteignung; Beschwerdeführenden; Gemeinde; Bundesverwaltungsgericht; Recht; Beschwerdegegnerin; Person; Fahrwegrecht; Auflage; Bahnübergang; Urteil; Grundstück; Chamues-ch; Angefochtenen; Grundbuch; Personaldienstbarkeit; Erwägung; Interesse; Aufhebung
A-5940/2016HochspannungsleitungenBeschwerde; Plangenehmigung; Recht; Plangenehmigungs; Urteil; Enteignung; Hochspannungsfreileitung; Verfahren; Erdseil; Beschwerdeführende; Beschwerdeführenden; Leitung; BVGer; Bundesverwaltungsgericht; Anlage; Beschwerdegegnerin; Plangenehmigungsverfahren; Abgekürzte; Betrieb; Bewilligung; Durchleitung; Enteignungsverfahren; Daten; Verfahrens; Verfügung; Lichtwellenleiter; Entschädigung; Durchleitungs
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz