E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Swiss Criminal Code (SCC)

Art. 78SCC from 2022

Art. 78 Swiss Criminal Code (SCC) drucken

Art. 78

Solitary confinement in the form of uninterrupted separation from other prison inmates may only be ordered:

a.
for a maximum of one week at the start of the sentence in order to initiate the execution of the sentence;
b.
for the protection of the prison inmate or of third parties;
c.
as a disciplinary sanction;
d.106
to prevent other prison inmates from being influenced by ideas that may encourage them to carry out terrorist activities, provided there is specific evidence of such an influence.

106 Inserted by No I 6 of the FA of 25 Sept. 2020 on Police Counterterrorism Measures, in Force since 1 June 2022 (AS 2021 565; 2022 300; BBl 2019 4751).


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Art. 78 Swiss Criminal Code (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHUH140388Sicherung des Untersuchungszwecks während der Untersuchungshaft Beschwerde; Beschwerdeführer; Einzelhaft; Untersuchung; Person; Beschwerdegegnerin; Kontakt; Personen; Kollusion; Kollusions; Aussagen; Verfügung; Anordnung; Einvernahme; Recht; Beschwerdeführers; Verfahren; Kontakte; Unterbringung; Staatsanwaltschaft; Kollusionsgefahr; Gericht; Staatsanwaltschaftlich; Tötung; Fangen; JVV/ZH; Kantons; Freiheit

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSVD.2020.185 (AG.2021.101)Strafvollzug, VollzugslockerungenRekurrent; Vollzug; Rekurrenten; Sicherheitsabteilung; Werden; Vollzugs; Halten; Rekurs; Bostadel; Normalvollzug; September; Verfügung; Seiner; Verhalten; Entscheid; Wiesen; Gericht; Kleingruppen; Liegen; Vorinstanz; Könne; Kleingruppenvollzug; Gutachten; Worden; Strafvollzug; Treffen; Dezember; Vollzugsbehörde; Gemäss; Therapie
BSVD.2016.213 (AG.2017.87)aufschiebende Wirkung eines Rekurses gegen die Anordnung von Einzelhaft Rekurrent; Rekurs; Recht; Rekurrenten; Aufschiebende; Vollzug; Einzelhaft; Verfügung; Interesse; Massnahme; Vollzugs; Aufschiebenden; Angefochten; Entscheid; Prüfung; Angefochtene; Gefahr; Massnahmen; Verwaltungsgericht; Unentgeltliche; Über; Sofortige; Angefochtenen; Justiz; Interessen; Worden; Massnahmenvollzug; Gerichts; Austritt; Abgewiesen
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
120 Ib 112Internationale Rechtshilfe in Strafsachen; Rechtsmittel gegen kantonale Verfügungen; Aussagepflicht des Anwalts. In einem kantonalen Verfahren, das zwar auf der kantonalen Strafprozessordnung beruhende Zwangsmassnahmen zum Gegenstand hat, dadurch aber direkt ein nach dem IRSG abzuwickelndes Rechtshilfeverfahren und damit den Umfang der gegenüber dem ersuchenden Staat allenfalls zu leistenden Rechtshilfe betrifft, kann die erstinstanzlich getroffene Verfügung oder auch nur Zwischenverfügung zunächst an die kantonale Beschwerdeinstanz (Art. 23 IRSG) und hierauf deren Entscheid mit Verwaltungsgerichtsbeschwerde an das Bundesgericht weitergezogen werden (E. 3). Der Anwalt kann im Rechtshilfeverfahren nicht unter Berufung auf das Berufsgeheimnis bzw. das entsprechende Zeugnisverweigerungsrecht Auskünfte über Tatsachen verweigern, die er im Zusammenhang mit einem ihm erteilten blossen Inkassomandat erfahren hat (E. 4). Recht; Rechtshilfe; Verfügung; Bezirksanwalt; Bezirksanwaltschaft; Obergericht; Beschwerde; Rechtlich; Kanton; Rekurs; Anwalt; Staat; Rechtshilfeverfahren; Beschwerdeführer; Ersuchen; Verwaltungsgerichtsbeschwerde; Beschluss; Vollzug; Staatsanwaltschaft; Rechtsmittel; Obergerichts; Anwaltsgeheimnis; Verfügungen; Bundesgericht; Vollzugs; Zusammenhang; Kantons; Berlin; Verschiedene; Vorliegende

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
BräggerPraxiskommentar, Zürich, St. Gallen , Art.782008
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz