Art. 778SCC from 2023
Art. 778
1 If the right of residence is exclusive, the usufructuary bears the costs of ordinary maintenance.
2 If the right of residence is exercised jointly with the owner, the latter bears the maintenance costs.
C. Building right >I. Object and entry in the land register
612 612 Amended by No I of the FA of 19 March 1965, in force since 1 July 1965 (AS 1965 445; BBl 1963 I 969).
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Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SG | EL 2015/4 | Entscheid Art. 10 f. ELG.Bewertung eines unentgeltlichen Wohnrechtes bei der Anspruchsberechnung. Ein unentgeltliches Wohnrecht wirkt sich nicht einnahmensteigernd, sondern ausgabensenkend aus (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom21. September 2016, EL 2015/4).Entscheid vom 21. September 2016 | Wohnrecht; Beschwerde; Beschwerdeführerin; Franken; Leistung; Ergänzungsleistung; Beschwerdegegnerin; Einnahme; Wohnrechtes; EL-Bezüger; Verfügung; EL-Bezügerin; Wiedererwägung; EL-act; Unentgeltliches; Einnahmen; Treppen; EL-Durchführungsstelle; Zumutbar; Parteien; Verzicht; Ergänzungsleistungen; Rückforderung; Sinne; Ausüben; Gericht; Hauseigentümer; Wirkungszeitpunkt; Ausgaben |
LU | A 98 120 A 98 121 | §§ 19 Abs. 1 Ziff. 9, 19bis Abs. 1, 25 Abs. 1 Ziff. 3 StG; Art. 23 lit. f DBG; Art. 175 f., 745 ff., 776 ZGB. Steuerliche Behandlung einer Liegenschaft, die im Rahmen eines Eheschutzverfahrens einem Ehegatten zum Gebrauch und zur Nutzung zugewiesen wird. Abgrenzung der eherechtlichen Nutzung zur sachenrechtlichen Nutzniessung und zum Wohnrecht. Ein Ehegatte, der eine in seinem Eigentum stehende Liegenschaft dem anderen Ehegatten zum Gebrauch überlässt, hat den Eigenmietwert der Liegenschaft als Einkommensbestandteil zu versteuern (Erw. 3). Die Zuweisung einer Liegenschaft im Rahmen eines Eheschutzverfahrens hat für den berechtigten Ehegatten alimentsähnliche Funktion und ist steuerrechtlich als «Unterhaltsbeitrag» aufzurechnen. In der Regel kann dabei wiederum auf den Eigenmietwert abgestellt werden (Erw. 4). | Recht; Unterhalt; Beschwerde; Liegenschaft; Beschwerdeführerin; Einkommen; Eigenmietwert; Kinder; Unterhaltsbeiträge; Nutzniessung; Eheschutz; Recht; Regel; Wohnung; Eigentümer; Wohnrecht; Ehegatte; Verfügung; Vorliegenden; Regelung; Nutzungs; Ehemann; Einsprache; Gebrauch; Bundessteuer; Unterhaltsbeitrag; Töchter |