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Zivilgesetzbuch (ZGB)

Art. 777 ZGB vom 2022

Art. 777 Zivilgesetzbuch (ZGB) drucken

Art. 777

1 Das Wohnrecht wird im Allgemeinen nach den persönlichen Be­dürf­nissen des Berechtigten bemessen.

2 Er darf aber, falls das Recht nicht ausdrücklich auf seine Person beschränkt ist, seine Familienangehörigen und Hausgenossen zu sich in die Wohnung aufnehmen.

3 Ist das Wohnrecht auf einen Teil eines Gebäudes beschränkt, so kann der Berechtigte die zum gemeinschaftlichen Gebrauch bestimm­ten Einrichtungen mitbenutzen.

III. Lasten >
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 777 Zivilgesetzbuch (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLB170048DienstbarkeitBeklagten; Strasse; -Strasse; Berufung; Garage; Hausteil; Partei; Vorinstanz; Recht; Parteien; Wohnrecht; Keller; Hause; Liegenschaft; Verfahren; Rechts; Hausteile; Person; Kellergeschoss; Entscheid; Aufzug; Hauses; Vorinstanzliche; Beweis; Grundbuch; Urteil; Vorsorge

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
123 III 461Art. 738 ZGB und 975 ZGB; Ermittlung des Inhaltes einer Dienstbarkeit. Soweit sich der Inhalt einer Dienstbarkeit aus dem Wortlaut des Grundbucheintrages deutlich ergibt (Art. 738 Abs. 1 ZGB), ist es unzulässig, für die Ermittlung des Inhaltes auf den Erwerbsgrund zurückzugreifen (Art. 738 Abs. 2 ZGB) (E. 2a und b). Stehen sich nicht mehr die ursprünglichen Parteien gegenüber, kann die Löschung oder Änderung des Grundbucheintrages unter Hinweis darauf, dass der Eintrag nicht mit dem Erwerbsgrund übereinstimmt, nur mit einer Grundbuchberichtigungsklage (Art. 975 ZGB) verlangt werden (E. 2c). Wohnrecht; Grundbuch; Erwerbsgr; Grundbucheintrag; Walter; Eintrag; Peter; Wohnrechte; Z-B; Susanne; S-R; Klägern; Deutlich; Christine; Parterre; Kinder; Wohnrechtes; Appellationshof; Liegenschaft; Gertrud; Ergebe; Parterrewohnung; Räumt; Wohnung; Tragene; Recht; Berechtigten; Auslegung; Personen
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