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Code civil suisse (CC)

Art. 777 CC de 2021

Art. 777 Code civil suisse (CC) drucken

Art. 777 B. Droit d’habitation / II. Étendue du droit d’habitation

II. Étendue du droit d’habitation

1 L’étendue du droit d’habitation est réglée en général par les besoins personnels de celui auquel il appartient.

2 Ce droit comprend, s’il n’a été expressément limité à la personne de celui à qui il a été concédé, la faculté pour ce dernier d’habiter l’immeuble grevé avec sa famille et les gens de sa maison.

3 Celui qui possède un droit d’habitation sur une partie seulement d’un bâtiment jouit des installations destinées à l’usage commun.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 777 Code civil suisse (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLB170048DienstbarkeitBeklagten; Strasse; -Strasse; Berufung; Garage; Hausteil; Partei; Vorinstanz; Recht; Parteien; Wohnrecht; Keller; Hause; Liegenschaft; Verfahren; Rechts; Hausteile; Person; Kellergeschoss; Entscheid; Aufzug; Hauses; Vorinstanzliche; Beweis; Grundbuch; Urteil; Vorsorge

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
123 III 461Art. 738 ZGB und 975 ZGB; Ermittlung des Inhaltes einer Dienstbarkeit. Soweit sich der Inhalt einer Dienstbarkeit aus dem Wortlaut des Grundbucheintrages deutlich ergibt (Art. 738 Abs. 1 ZGB), ist es unzulässig, für die Ermittlung des Inhaltes auf den Erwerbsgrund zurückzugreifen (Art. 738 Abs. 2 ZGB) (E. 2a und b). Stehen sich nicht mehr die ursprünglichen Parteien gegenüber, kann die Löschung oder Änderung des Grundbucheintrages unter Hinweis darauf, dass der Eintrag nicht mit dem Erwerbsgrund übereinstimmt, nur mit einer Grundbuchberichtigungsklage (Art. 975 ZGB) verlangt werden (E. 2c). Wohnrecht; Grundbuch; Erwerbsgr; Grundbucheintrag; Walter; Eintrag; Peter; Wohnrechte; Z-B; Susanne; S-R; Klägern; Deutlich; Christine; Parterre; Kinder; Wohnrechtes; Appellationshof; Liegenschaft; Gertrud; Ergebe; Parterrewohnung; Räumt; Wohnung; Tragene; Recht; Berechtigten; Auslegung; Personen
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