E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Obligationenrecht (OR)

Art. 777 OR vom 2022

Art. 777 Obligationenrecht (OR) drucken

Art. 777

1 Die Gesellschaft wird errichtet, indem die Gründer in öffentlicher Urkunde erklären, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu gründen, darin die Statuten festlegen und die Organe bestellen.

2 In diesem Errichtungsakt zeichnen die Gründer die Stammanteile und stellen fest, dass:

1.
sämtliche Stammanteile gültig gezeichnet sind;
2.
die Einlagen dem gesamten Ausgabebetrag entsprechen;
3.
die gesetzlichen und statutarischen Anforderungen an die Leistung der Einlagen erfüllt sind;
4.
sie die statutarischen Nachschuss- oder Nebenleistungspflich­ten übernehmen;
5.558
keine anderen Sacheinlagen, Sachübernahmen und be­absich­tigten Sachübernahmen, Verrechnungstatbestände oder be­sonderen Vorteile bestehen als die in den Belegen genannten.

558 Eingefügt durch Ziff. I 2 des BG vom 17. März 2017 (Handelsregisterrecht), in Kraft seit 1. Jan. 2021 (AS 2020 957; BBl 2015 3617).


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Art. 777 Obligationenrecht (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
GRKSK-09-33KonkurseröffnungKonkurs; SchKG; Gericht; Beschwerde; Verfahren; Bezirksgericht; Sidium; Präsidium; Plessur; Bezirksgerichtspräsidium; öffnung; Führer; Überschuldung; Recht; Gesellschaft; Richter; Kurseröffnung; Verbindung; Geschäftsführung; Konkurseröffnung; Schuldner; Partei; Voraussetzung; Voraussetzungen; Konkursentscheid; Schuldbetreibung; Unfähig
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz