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Obligationenrecht (OR)

Art. 777 OR vom 2021

Art. 777 Obligationenrecht (OR) drucken

Art. 777

1 Die Gesellschaft wird errichtet, indem die Gründer in öffentlicher Urkunde erklären, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu gründen, darin die Statuten festlegen und die Organe bestellen.

2 In diesem Errichtungsakt zeichnen die Gründer die Stammanteile und stellen fest, dass:

1.
sämtliche Stammanteile gültig gezeichnet sind;
2.
die Einlagen dem gesamten Ausgabebetrag entsprechen;
3.661
die gesetzlichen und statutarischen Anforderungen an die Einlagen im Zeitpunkt der Unterzeichnung des Errichtungsakts erfüllt sind;
4.
sie die statutarischen Nachschuss- oder Nebenleistungspflichten übernehmen;
5.662
dass keine anderen Sacheinlagen, Verrechnungstatbestände oder besonderen Vorteile bestehen, als die in den Belegen genannten.

661 Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 19. Juni 2020 (Aktienrecht), in Kraft seit 1. Jan. 2023 (AS 2020 4005; 2022 109; BBl 2017 399).

662 Eingefügt durch Ziff. I 2 des BG vom 17. März 2017 (Handelsregisterrecht) (AS 2020 957; BBl 2015 3617). Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 19. Juni 2020 (Aktienrecht), in Kraft seit 1. Jan. 2023 (AS 2020 4005; 2022 109; BBl 2017 399).

II. Zeichnung der Stammanteile>
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 777 Obligationenrecht (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
GRKSK-09-33KonkurseröffnungKonkurs; SchKG; Gericht; Beschwerde; Verfahren; Bezirksgericht; Sidium; Präsidium; Plessur; Bezirksgerichtspräsidium; öffnung; Führer; Überschuldung; Recht; Gesellschaft; Richter; Kurseröffnung; Verbindung; Geschäftsführung; Konkurseröffnung; Schuldner; Partei; Voraussetzung; Voraussetzungen; Konkursentscheid; Schuldbetreibung; Unfähig
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