L’usufruit des choses dont la jouissance consiste dans l’extraction de parties intégrantes du sol, notamment celui des mines, est soumis aux règles concernant l’usufruit des forêts.
2. Choses consomptibles et choses évaluées >Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | LF180038 | Ausweisung | Berufung; Berufungskläger; Recht; Ohnrec; Wohnrecht; Berufungsbeklagte; Berufungsbeklagten; Liegenschaft; Grundbuch; Verfahren; Ausschliesslich; Vorinstanz; Partei; Berufungsklägern; Ausschliessliche; Wohnrechts; Gesuch; Entscheid; Unentgeltliche; Ausweisung; Parteien; Berufungsverfahren; Vertreten; Verfügung; Begehren; Grundbucheintrag; Wortlaut; Vorinstanzlich; Einzutreten |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
LU | S 98 805 | Art. 4 Abs. 1 und Art. 9 Abs. 1 AHVG. Wer auf seiner Liegenschaft Kies ausbeuten oder Aushubmaterial deponieren lässt und dafür eine Entschädigung erhält, übt in der Regel eine Erwerbstätigkeit aus und erzielt ein beitragspflichtiges Erwerbseinkommen. | Entschädigung; Abbau; Ausbeutung; Geschäft; Entschädigungen; Erwerb; Geschäfts; Bodens; Landwirt; Liegenschaft; Erwerbstätigkeit; Einkommen; Vermögens; Eigentümer; Geschäftsvermögen; Erträge; Grundstück; Kiesausbeutung; Ertrag; Erzielt; Bodenschätze; Betrachtet; Steuerrechtlich; Beitragspflichtig; Dient; Kiesabbau; Bezahlt; Selbständigen |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
98 Ib 133 | Wehrsteuer: Unter welchen Voraussetzungen sind Vergütungen, die der nicht zur Führung kaufmännischer Bücher verpflichtete Grundeigentümer von einer Unternehmung als Entgelt für die Ausbeutung von Kiesvorkommen erhält, steuerfrei? | Grundstück; Beschwerde; Abbau; Beschwerdeführer; Wehrsteuer; Wirtschaftlich; Substanz; Einkommen; Ausbeutung; Entschädigung; Kapitalgewinn; Grundstücke; Wird; Bundesgericht; Landwirtschaftlich; Rekurskommission; Parzelle; Berechtigte; Eigentümer; Kiesabbau; Nutzniessung; Ertrag; Urteil; Wehrsteuer-Rekurskommission; Längere; Kapitalgewinne; Abgebaut; Wird; Entschädigungen; Regelmässig |