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Cudesch civil svizzer (CCS)

Art. 771 Cudesch civil svizzer (CCS) drucken

Art. 771 A. Giudida / V. Cas spezials / 1. Bains immobigliars / d. Minieras

d. Minieras

Las disposiziuns davart la giudida dals guauds vegnan applitgadas analogamain per la giudida da chaussas, da las qualas l’utilisaziun consista en l’explotaziun da parts integralas dal terren, sco en spezial da minieras.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 771 Cudesch civil svizzer (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLF180038AusweisungBerufung; Berufungskläger; Recht; Ohnrec; Wohnrecht; Berufungsbeklagte; Berufungsbeklagten; Liegenschaft; Grundbuch; Verfahren; Ausschliesslich; Vorinstanz; Partei; Berufungsklägern; Ausschliessliche; Wohnrechts; Gesuch; Entscheid; Unentgeltliche; Ausweisung; Parteien; Berufungsverfahren; Vertreten; Verfügung; Begehren; Grundbucheintrag; Wortlaut; Vorinstanzlich; Einzutreten

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
LUS 98 805Art. 4 Abs. 1 und Art. 9 Abs. 1 AHVG. Wer auf seiner Liegenschaft Kies ausbeuten oder Aushubmaterial deponieren lässt und dafür eine Entschädigung erhält, übt in der Regel eine Erwerbstätigkeit aus und erzielt ein beitragspflichtiges Erwerbseinkommen.Entschädigung; Abbau; Ausbeutung; Geschäft; Entschädigungen; Erwerb; Geschäfts; Bodens; Landwirt; Liegenschaft; Erwerbstätigkeit; Einkommen; Vermögens; Eigentümer; Geschäftsvermögen; Erträge; Grundstück; Kiesausbeutung; Ertrag; Erzielt; Bodenschätze; Betrachtet; Steuerrechtlich; Beitragspflichtig; Dient; Kiesabbau; Bezahlt; Selbständigen
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
98 Ib 133Wehrsteuer: Unter welchen Voraussetzungen sind Vergütungen, die der nicht zur Führung kaufmännischer Bücher verpflichtete Grundeigentümer von einer Unternehmung als Entgelt für die Ausbeutung von Kiesvorkommen erhält, steuerfrei? Grundstück; Beschwerde; Abbau; Beschwerdeführer; Wehrsteuer; Wirtschaftlich; Substanz; Einkommen; Ausbeutung; Entschädigung; Kapitalgewinn; Grundstücke; Wird; Bundesgericht; Landwirtschaftlich; Rekurskommission; Parzelle; Berechtigte; Eigentümer; Kiesabbau; Nutzniessung; Ertrag; Urteil; Wehrsteuer-Rekurskommission; Längere; Kapitalgewinne; Abgebaut; Wird; Entschädigungen; Regelmässig
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